In einer zunehmend umweltbewussten Welt suchen immer mehr Verbraucher nach Produkten und Dienstleistungen, die umwelt- und klimafreundlich sind. Unternehmen wissen um dieses Bedürfnis und nutzen es oft als Marketingstrategie, um ihre Produkte und Dienstleistungen als nachhaltig und umweltfreundlich zu bewerben. Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen als „grün“ oder klimafreundlich kennzeichnen, können oft einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erlangen.
Doch leider sind die vollmundigen Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaversprechen häufig nicht zutreffend, sondern nur sogenanntes „Greenwashing“.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet die Praxis von Unternehmen, ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihre ganzes Unternehmen als umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von Worten wie „nachhaltig“, „recyclebar“, „CO2-neutral“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder anderen umweltbezogenen Begriffen geschehen, ohne dass diese Behauptungen durch tatsächliche Praktiken oder Standards gestützt werden.
Greenwashing umfasst allgemein somit Umweltaussagen, die beim Verbraucher den Eindruck erwecken sollen, dass ein Produkt, eine Leistung oder ein Unternehmen entweder umweltfreundlich oder weniger umweltschädlich als andere konkurrierende Produkte, Leistungen oder Unternehmen seien, obwohl dies unwahr oder nicht nachweisbar ist.
Rechtliche Fragen zum Greenwashing
Unwahre Werbung mit Aussagen, zu Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit ist nach deutschem Recht grundsätzlich irreführend und damit wettbewerbswidrig. Greenwashing ist daher unzulässig.
Die Frage ob eine Aussage unwahr ist oder nicht lässt sich im Einzelfall aber nicht immer eindeutig beantworten, da es hier auch auf das Verständnis der angesprochenen Verbraucher ankommt und manche Formulierungen so schwammig sind, dass man sich darunter nicht wirklich etwas vorstellen kann.
Zudem ist Greenwashing von anderer Ökowerbung zu unterscheiden. Im Gegensatz zum Greenwashing, welches per Definition eine unzulässige Irreführung ist, ist Ökowerbung nicht von vornherein unzulässig. Ökowerbung kann vielmehr zulässig sein, wenn sie den mitunter strengen Anforderungen und weitreichenden Aufklärungspflichten durch Gesetz und Rechtsprechung entspricht. Ein großer Bereich der Ökowerbung ist die Werbung mit Öko-/Umwelt-Gütesiegeln und Auszeichnungen. Hierzu existieren mitunter auch gesetzliche Regelungen, die die Benutzung solcher Öko-Kennzeichen regeln und die beachtet werden müssen. Grundsätzlich erwartet der Verbraucher hinsichtlich Öko-Kennzeichen nicht nur, dass das entsprechende Umweltzeichen verliehen wurde. Genauso wichtig ist es, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Aufgrund dessen darf mit solchen Umweltzeichen nur in der verliehenen Form geworben werden und der Grund für die Verleihung muss konkret erkennbar gemacht werden.
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Greenwashing und Ökowerbung. Im Rahmen der umweltbezogenen Werbung ist Expertise in den Bereichen E-Commerce, Wettbewerbsrecht oder auch Markenrecht gefragt. Wir unterstützen mit unserem Team aus hochqualifizierten Rechts- und Fachanwälten Unternehmer beim rechtskonformen Einsatz von Ökowerbung bzw. verfolgen Verstöße von Mitbewerbern durch Greenwashing.