Der Goldankauf oder Ankauf anderer Edelmetalle wie Silber oder Platin hat in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund der rasanten Entwicklung des Goldkurses und der Kurse der anderen Edelmetalle dramatisch zugenommen.
Nicht nur in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart, Frankfurt hat die Zahl der Goldankaufstellen zugenommen. Auch in mittleren und kleineren Städten sind Goldankäufer nahezu flächendeckend vertreten. Neben den Goldankaufstellen wird Gold von Juwelieren, Banken, Pfandhäusern und Scheideanstalten angekauft.
Daneben wird auch der Gold- und Edelmetallankauf über das Internet angeboten. Dabei schickt der Verkäufer sein Gold (meist Zahngold, Altgold, Bruchgold, Schmuck) per Post an den Ankäufer, der dann ein Preisangebot unterbreitet.
Für die Bewertung des anzukaufenden Goldes wird der Feingoldgehalt ermittelt. Neben dem reinen Gewicht wird dafür der Reinheitsgrad des Goldes bestimmt. Dies geschieht entweder per Augenschein, Strichprobe oder Röntgenfluoreszensanalyse (RFA). Gegenüber der Strichprobe hat die Röntgenfluoreszensanalyse den Vorteil, dass diese ohne Beschädigungen des zu bewertenden Gegenstands erfolgt.
Rechtliche Fragen beim Edelmetall- und Goldankauf
Dem zunehmenden Wettbewerb in den letzten Jahren haben viele Goldankäufer versucht mit verstärkten Werbemaßnahmen zu begegnen und so die Kunden in ihre Läden zu locken. Da der maßgebliche Faktor beim Goldankauf der Preis ist, bezieht sich die Werbung vielfach hierauf.
Dabei werden bewusst oder unbewusst nicht immer die gesetzlichen Vorgaben des Wettbewerbsrechts eingehalten. So wird z.B. online wie offline immer wieder mit Selbstverständlichkeiten, mit unzutreffenden, intransparenten Preisangaben oder unzutreffenden Alleinstellungs- oder Spitzenstellungsbehauptungen („Tageshöchstpreise“) geworben. Auch wird mit angeblichen Zufriedenheitsgarantien geworben oder Mitbewerber als unehrlich bezeichnet. Auch werben einige Anbieter mit einer angeblichen Präsenz in zahlreichen Städten, obwohl in Wahrheit nur ein Onlineangebot besteht. Hier wird versucht mittels Städtenamen Kunden abzufangen, die eigentlich einen lokalen Anbieter suchen.
Gerne beraten und vertreten wir Goldankäufer im Zusammenhang mit anstehenden Werbemaßnahmen und allen wettbewerbsrechtlichen Fragen. Wir verfügen diesbezüglich über eine große Erfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren vor vielen Gerichten bundesweit.