Der Schutz von Erfindungen ist für die Entwicklung eines Unternehmens in den allermeisten Fällen von zentraler Bedeutung. Die Möglichkeit, Dritte von der Nachahmung seiner selbst entwickelten Produkte und technischen Lösungen auszuschließen, kann einem Unternehmen den entscheidenden Vorteil verschaffen, sich auf dem Markt gegen seine Wettbewerber durchzusetzen. Darüber hinaus schafft man mit dem Aufbau eines Portfolios gewerblicher Schutzrechte wie Marken, Designrechten, Patenten und Gebrauchsmustern Werte, welche in vielen Fällen die Bewertung eines Unternehmens erhöhen oder erst den Wert eines Unternehmens ausmachen.
Zur Sicherung von technischen Erfindungen können bei Neuheit der technischen Lösung insbesondere Patente und Gebrauchsmuster angemeldet werden. Aber auch die Eintragung von Designs kann im Einzelfall ein gutes Mittel sein, um seine Erfindung zu schützen.
Patente sind eingetragene technische Schutzrechte, welche dem Inhaber dieser Rechte die Möglichkeit bieten, Dritte von der Herstellung und dem Vertrieb der Erfindungen auszuschließen. Sie können auf allen Gebieten der Technik erteilt werden, sofern die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Patente können in allen Ländern einzeln oder auch z.T. in einem Bündel wie beim „Europäischen Patent“ beantragt werden. Die Eintragung kann wegen der Neuheitsprüfung der Ämter leider mehrere Jahre dauern und ist insgesamt relativ teuer. Dies gilt auch für die Aufrechterhaltung von Patenten, für die in jedem Schutzland eine jährlich fällige Gebühr entrichtet werden muss. Die Schutzdauer der Patente beträgt dabei bis zu 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Schutzfrist werden die Erfindungen gemeinfrei und können von jedem benutzt werden.
Einen schnelleren und preiswerteren Schutz bietet die Eintragung eines Gebrauchsmusters. Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren nur die formellen Schutzvoraussetzungen. Die sachlichen Voraussetzungen der Neuheit, erfinderischen Leistung und gewerblichen Anwendbarkeit werden nicht geprüft, so dass eine Erteilung viel schneller erfolgen kann. Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters ist auf 10 Jahre begrenzt.
Patente und Gebrauchsmuster haben aber beide den Nachteil, dass die technische Lösung offengelegt werden muss. Daher kann es im Einzelfall ratsam sein, von der Anmeldung eines technischen Schutzrechtes abzusehen.
Eine weitere Möglichkeit seine Erfindung zu schützen, ist die Eintragung von Designrechten (früher Geschmacksmuster), insbesondere wenn die Erfindung auch sichtbar ist. Designrechte sind ebenfalls ungeprüfte Schutzrechte, welche die Neuheit der beanspruchten Gestaltung voraussetzen. Sie sind sehr schnell und günstig einzutragen und bilden daher in einigen Fällen eine valide Alternative zum Schutz einer Erfindung.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, Erfindungen zu schützen, wofür wir auf ein Team mit erfahrenen Rechts- und Fachanwälten zurückgreifen können.