Buchpreisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss nach den Regelungen des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) den für das Buch vom Verlag festgesetzten Preis einhalten. Die Buchpreisbindung dient dem Schutz des Kulturgutes Buch und bildet eine gewollte Ausnahme zu dem grundsätzlichen Verbot von Preisabsprachen. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots.

Die Buchpreisbindung gilt dabei auch für Verlagserzeugnisse, welche Bücher reproduzieren oder ersetzen, insbesondere auch für eBooks. Dies stellt Verlage und andere Herausgeber von der Buchpreisbindung unterliegenden Produkten vor Schwierigkeiten, da eBooks naturgemäß vom deutschen Verbraucher auch bei ausländischen Anbietern im Internet bezogen werden können, welche sich nicht an die im Inland geltende Preisbindung halten müssen.

Ausnahmen von der Preisbindung bestehen daher z.B. für fremdsprachige eBooks und eBooks mit Multimedia-Applikationen, bei denen die audiovisuellen Funktionen integraler Bestandteil der Textnutzung sind. Auch können Verlage Bücher nach einem gewissen Zeitablauf in das moderne Antiquariat überführen, um dem Buchhandel eine flexiblere Preisgestaltung zu ermöglichen.

Wer gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt, muss mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen. So kann ein Buchhändler auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage abgemahnt werden, wenn er der Buchpreisbindung unterliegende Produkte reduziert verkauft.

Wir beraten Sie gerne bezüglich bestehender Ausnahmen und anderer Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Buchpreisbindung sowie der nötigen Kennzeichnung dieser Verlagsprodukte. Darüber hinaus gehören die Abwehr und Durchsetzung von Verletzungsfällen durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren einschließlich der Auswahl des optimalen Gerichtsstands durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

 

 

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