IT-Recht
Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht, beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen der Informationstechnologie. Gelegentlich werden auch Begrifflichkeiten wie Computerrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder EDV-Recht verwendet.
Der Siegeszug des Internets hat den Alltag von Millionen Menschen beeinflusst und verändert. Die IT-Branche gehört mit zu den umsatzstärksten Branchen weltweit. Aufgrund des stetigen technischen Wandels und neuer Entwicklungen gibt es im IT-Recht immer wieder neue Fragestellungen und Lösungsansätze – auch in rechtlicher Hinsicht. Da viele der Fragen durch die Gerichte noch nicht abschließend geklärt sind, wird immer wieder juristisches Neuland betreten.
Der Schwerpunkt des IT-Rechts liegt im Vertragsrecht im Zusammenhang mit Internetangeboten, Hardware, Software und dazugehörigen Dienstleistungen. So sind Softwareerstellungsverträge, IT-Projektverträge, Software-Vertriebsverträge, Software as a Service (SaaS), Service-Level-Agreements und Hostingverträge einige Beispiele für die besonderen Vertragsgegenstände im IT-Recht. Hierzu zählen auch rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe von Leistungen der Informationstechnologie und Verwendung von EVB-IT.
Häufig sind bei entsprechenden Projekten die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nicht so ausgestaltet, dass eine klare Rechtsdurchsetzung möglich ist. Deshalb ist bereits bei der Vertragsgestaltung besonderes Augenmerk auf möglichst klare und unmissverständliche Regelungen zu legen, sowie darauf, dass nahezu immer auftretende Änderungen im Projektablauf in geeigneter Weise Berücksichtigung finden.
Ein weiterer wichtiger Teil des IT-Rechts sind alle Fragen rund um die Internetnutzung, also z.B. im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken wie Facebook, Onlinewerbung und das Domainrecht. Hier spielen häufig Fragen des Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Marken- und Kennzeichenrechts eine Rolle. Daneben sind auch der E-Commerce und das Datenschutzrecht Schwerpunkte des IT-Rechts.
Unsere Kompetenz im IT-Recht
Wir verfügen im IT-Recht über spezialisierte Rechts- und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung und beraten und vertreten Softwareanbieter, Internetfirmen, StartUps und viele Unternehmen aus anderen Branchen unterschiedlichster Größe in allen Fragen des IT-Rechts. Selbstverständlich erstellen und verhandeln wir in diesem Bereich Verträge auch in anderen Sprachen, insbesondere in der für den IT-Bereich maßgeblichen Sprache Englisch. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor den deutschen und europäischen Gerichten und Schiedsgerichten.