Abkürzung für: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts, sofern dieser mit seinem Mandanten keine abweichende Vereinbarung getroffen hat. Außerdem bestimmt es die Höhe der zu erstattenden Kosten im Falle eines Rechtsstreits.
Artikel als PDF speichernVerfasst am: 27. März 2014