Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist eine geschützte Bezeichnung, die durch die Rechtsanwaltskammern an spezialisierte Rechtsanwälte die entsprechende theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen haben, verliehen wird.
Die Voraussetzungen, sowie die Bezeichnung der existierenden Fachanwaltstitel fiden sich in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Artikel als PDF speichernVerfasst am: 27. März 2014