Verwendet ein unberechtigter Dritter ein von Ihnen eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster)? Kopiert ein Konkurrent das Design eines von Ihnen entworfenen Produkts? Als Inhaber von eingetragenen und nicht eingetragenen Designrechten haben Sie das Recht, Unberechtigten die Verwendung Ihrer Designs oder ähnlicher Designs zu untersagen und von dem Verletzer die Herausgabe des mit Ihrem Design erlangten Gewinns oder wahlweise eine angemessene Lizenzvergütung zu verlangen.
Angebot
Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn unberechtigte Dritte Ihr Design ohne Genehmigung oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzen. Liegt ein Verletzungstatbestand vor, dokumentieren wir diesen und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.
In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der der Unberechtigte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Abmahnkosten aufgefordert wird. Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung der weiteren Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen.
Die Verfolgung Ihrer Rechte und die bundesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
- außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
- gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
- Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld
Kosten
Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.