Werden Ihre Markenrecht verletzt? Wird Ihre Marke, Ihr Unternehmenskennzeichen oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung von Dritten unerlaubt verwendet? Werden ähnliche Marken und Kennzeichen von der Konkurrenz gebraucht? Werden Waren oder Dienstleistungen rechtswidrig mit Ihren Marken und Kennzeichen angeboten, beworben oder importiert? Gegen solche und andere Verletzungen Ihrer Marken- und Kennzeichenrechte können Sie vorgehen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Verfolgung von Markenrechtsverletzungen.
Angebot zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn Sie den Eindruck haben, dass jemand Ihre Marken- oder Kennzeichenrechte verletzt. Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um diese Markenrechtsverletzung möglichst schnell und effizient abzustellen.
In der Regel wird – außer in Fällen der Produkt-/Markenpiraterie – zur Durchsetzung der markenrechtlichen Ansprüche zunächst eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Markenrecht ausgesprochen, in der vom Abgemahnten insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten gefordert werden. Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, stellt das beanstandete Verhalten nicht ein oder verweigert die Erfüllung anderer berechtigter Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen. Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in unzähligen markenrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.
Leistungsumfang zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
- Prüfung und Beurteilung der markenrechtlichen Sach- und Rechtslage
- Beweissicherung und ggfs. Durchführung von Testkäufen
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
- außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren wegen Markenrechtsverletzung
- bundesweite gerichtliche Durchsetzung vor allen zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
- gerichtliche Vertretung bei Markenrechtsverletzungen im Ausland durch kooperierende Kanzleien im Ausland
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel
Kosten zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.