Markenüberwachung

Sie besitzen eine eingetragene Marke? Sie möchten frühzeitig auf Markenanmeldungen Dritter reagieren, die zu Ihrer Marke ähnlich oder identisch sind? Sie möchten hierüber laufend informiert werden um die Rechte aus Ihrer Marke zu wahren? Sie möchten wissen, welche Marken die Konkurrenz anmeldet? Hierzu bieten wir Ihnen Markenüberwachung in allen Ländern der Welt an.

Angebot zur Markenüberwachung

Wir überwachen Ihre Marken für Sie fortlaufend weltweit in den für Sie relevanten und gewünschten Registern. Sie erhalten monatlich einen Bericht über die gefundenen Marken und haben so die Möglichkeit innerhalb der kurzen Widerspruchsfrist ggfs. Widerspruch gegen andere Markenanmeldungen einzulegen. Auch haben Sie so die Möglichkeit Dritte frühzeitig noch vor Einlegung eines Widerspruchs zu kontaktieren und eine Einigung herbeizuführen. Auch können mit einer Überwachung Länder überwacht werden, in denen man selbst noch keine Marke hat um zu sehen wie sich die Konkurrenz verhält.

Leistungsumfang zur Markenüberwachung

  • Einrichtung einer dauerhaften Markenüberwachung für die  betreffenden Register der Markenämter
  • Monatliche Übersendung der durch die Überwachung gefundenen Treffer
  • Erste rechtliche Einschätzung zur Verwechslungsgefahr der gefundenen Treffer einschließlich Handlungsempfehlung

Kosten der Markenüberwachung

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung zu einer Pauschalgebühr pro Jahr an. Die Höhe der Kosten hängt dabei von der Anzahl der zu überwachenden Register ab. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Für schriftliche Beurteilungen zu einzelnen Treffern fallen zusätzlich Pauschalgebühren an.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Häufige Fragen zum Thema Markenrecht

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein vom Staat gewährtes ausschließliches Recht, welches allein den Inhaber der Marke berechtigt, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen. Sie ermöglicht Ihrem Inhaber sich vor Nachahmern, Trittbrettfahrern und Fälschern wirksam zu schützen und so seine Innovationen und Investitionen zu schützen.

Eine Marke dient dabei der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis und symbolisiert bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen. Der Marke kommt so auch eine wichtige Werbewirkung zu, was auch dazu führt das erfolgreiche Marken regelmäßig einen hohen Vermögenswert darstellen.

Was kann man als Marke schützen?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener, aber auch möglich sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Muss man eine Marke anmelden?

Ja, jedenfalls gilt dies in den meisten Ländern, so z.B. in ganz Europa. Ohne Eintragung kann man mit Ausnahme von Ausnahmefällen keinen Schutz für eine eigene Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung beanspruchen.

Wie wird eine Marke angemeldet?

Eine Marke wird durch entsprechenden Antrag beim jeweils  zuständigen Markenamt angemeldet. In der Anmeldung werden neben den Daten zum Anmelder und der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen angegeben für die Schutz begehrt wird. Die Klassifikation erfolgt dabei in den meisten Ländern nach der sogenannten Nizza-Klassifikation, welche die Waren in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen einteilt.

Was sollte man vor einer Markenanmeldung beachten?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist, ihr also keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Beispiele für solche Schutzhindernisse sind mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben, sittenwidrige oder täuschende Kennzeichen.

Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, sollte vorab eine Markenrecherche durchzuführen um etweaige Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Marken an, da auch mit diesen Verwechslungsgefahr bestehen kann.

Wo kann man eine Marke anmelden?

Grundsätzlich ist dies in nahezu jedem Land der Erde möglich. Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz in dem Territorium für das sie eingetragen sind. Neben rein nationalen Anmeldungen gibt es auch die europäische Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der EU und eine afrikanische Marke für die Staaten der OAPI. Auch kann eine Anmeldung in vielen Ländern durch eine inernationale Registrierung bei der WIPO gebündelt erfolgen.