Löschung Design International

Halten sie ein eingetragenes internationales Design für nichtig und möchten dieses aus dem Register der WIPO löschen lassen? Haben Sie eine designrechtiche Abmahnung eines Konkurrenten erhalten und sind der Auffassung, das registrierte internationale Geschmacksmusterist z.B. ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt? Verlangt der Inhaber eines Designrechts von Ihnen Unterlassung der Verwendung seines Musters? Möchten Sie die Nichtigkeitserklärung bzw. Löschung eines Designs gerichtlich durchsetzen?

Angebot

Die Eintragung eines internationalen Designs hat zunächst nur deklaratorische Wirkung, da das Registeramt (WIPO) bei der Eintragung die Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Eigenart nicht prüft. Daher ist es in vielen Fällen möglich, das eingetragene Design löschen zu lassen. Neben den absoluten Nichtigkeitsgründen wie z.B. der fehlenden Neuheit oder Eigenart (Originalität) kommen auch relative Nichtigkeitsgründe wie die Kollision mit einem älteren Designrecht in Betracht.

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Nichtigkeitserklärung bzw. Löschung von eingetragenen internationalen Designs und vertreten Sie vor der WIPO und allen zuständigen Gerichten. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf mögliche Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen mit der Gegenseite um langwierige Verfahren zu vermeiden und um ein zügiges rechtssicheres Ergebnis  zu erlangen.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten
  • Einlegung eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit über das DPMA oder direkt bei der WIPO
  • Vertretung im amtlichen Nichtigkeitsverfahren vor dem WIPO
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertretung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen amtliche Entscheidungen im Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
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Gewerblicher Rechtsschutz
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