Löschung Design EU

Halten sie ein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster  für nichtig und möchten dieses aus dem Register des HABM löschen lassen? Haben Sie eine designrechtiche Abmahnung eines Konkurrenten erhalten und sind der Auffassung, das registrierte EU-Geschmacksmusterverstößt gegen die guten Sitten oder ist rein technisch bedingt? Verlangt der Inhaber eines Designrechts von Ihnen Unterlassung der Verwendung seines Musters? Möchten Sie die Nichtigkeitserklärung bzw. Löschung eines Designs gerichtlich durchsetzen?

Angebot

Die Eintragung eines europäischen Geschmacksmusters  hat zunächst nur deklaratorische Wirkung, da das Registeramt (HABM) bei der Eintragung die Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Eigenart nicht prüft. Daher ist es in vielen Fällen möglich, das eingetragene Design löschen zu lassen. Neben den absoluten Nichtigkeitsgründen wie z.B. der fehlenden Neuheit oder Eigenart (Originalität) kommen auch relative Nichtigkeitsgründe wie die Kollision mit einem älteren eingetragenen Designrecht in Betracht.

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Nichtigkeitserklärung bzw. Löschung von eingetragenen EU-Designs und vertreten Sie vor dem HABM und allen zuständigen Gerichten. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf mögliche Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen mit der Gegenseite um langwierige Verfahren zu vermeiden und um ein zügiges rechtssicheres Ergebnis  zu erlangen.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten
  • Einlegung eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit über das HABM
  • Vertretung im amtlichen Nichtigkeitsverfahren beim HABM
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertretung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen amtliche Entscheidungen im Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
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Gewerblicher Rechtsschutz
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Christopher A. Wolf, MBA

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Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
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