Beratung Urheberrecht

Sind Sie Urheber eines Werkes und möchten einem Dritten Rechte an Ihrem Werk einräumen oder Rechte von einem Urheber erwerben? Nutzt ein Dritter bereits Ihr Werk, ohne dass Sie es erlaubt haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheber- und/oder Urheberpersönlichkeitsrechts erhalten und sollen innerhalb einer sehr kurzen Frist Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz erfüllen? Oder möchten Sie sich ganz allgemein über das Urheberrecht informieren?

Angebot

Das Urheberrecht an Werken wie z.B. Bildern, Visualisierungen, Texten, Filmen und Computerprogrammen entsteht mit deren Schöpfung, die für den Urheber eine Fülle von rechtlichen Folgen auslöst. So kann der Urheber seine Nutzungsrechte ganz oder nur zum Teil auf Dritte übertragen. Wir entwerfen urheberrechtliche Lizenzverträge, mit denen Sie einem Dritten rechtssicher Rechte an Ihrem Werk einräumen können.

Daneben prüfen wir für Sie die Rechtslage, wenn ein unberechtigter Dritter Ihre Werke ungefragt oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzt. Liegen Urheberrechtsverstöße vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

Sollten Sie selbst abgemahnt worden sein, prüfen wir, ob es sich bei dem mutmaßlich verletzten Werk überhaupt um ein urheberrechtliches handelt, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, ob die vom Urheber ausgesprochene Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen.

Die Verfolgung Ihrer Urheberrechte und die landesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von rechtssicheren Lizenzverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074