Abwehr Spam / unverlangte Werbung

Erhalten Sie oder Ihr Unternehmen unverlangte Werbung z.B. per E-Mail, SMS, Fax, Postwurfsendung oder Telefon? Verwendet ein Mitbewerber von Ihnen solche Werbemethoden? Als Mitbewerber eines unlauter werbenden Unternehmens oder Empfänger belästigender Werbung können Sie sich wehren, sofern der Absender identifizierbar ist. Auch können Sie als Betroffener Auskunftsansprüche zur Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten geltend machen. 

Angebot

Wir prüfen für Sie die Sach- und Rechtslage, wenn Sie Adressat von Werbemaßnahmen sind, denen Sie nicht zugestimmt haben, oder wenn Sie von einem Konkurrenten wissen, dass er sich nicht an die insoweit geltenden wettbewerbsrechtlichen Spielregeln hält. Liegen Wettbewerbsverstöße vor, dokumentieren wir diese und zeigen Ihnen auf, wie man Verstöße möglichst schnell und effizient abstellen kann.

In der Regel wird zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung der Anwaltskosten gefordert werden. Daneben wird in solchen Fällen ein Auskunftsanspruch bezüglich der Herkunft und Verwendung der für die Werbemaßnahme verwendeten personenbezogenen Daten geltend gemacht.

Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen. Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in unzähligen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074