Je suis Charlie

Der Terroranschlag auf Charlie Hebdo in Paris am 07.01.2015 hat eine Welle der Solidarität in Frankreich und der ganzen Welt ausgelöst. Der furchtbare Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit der mehrere Menschen das Leben kostete, brachte tausende Menschen auf die Straße. Viele davon mit der Aussage „Je suis Charlie“ („Ich bin Charlie“). Hieraus wurde bereits kurz danach versucht Kapital zu schlagen und dies markenrechtlich zu vereinnahmen. Aber geht das?

Je_suis_Charlie.svgWie das französische Markenamt INPI am 13.01.2015 mitteilte, wurden bereits mehr als 50 Marken mit „Je suis Charlie“ angemeldet. Auch in Benelux wurde bereits am 08.01.2015 eine „Je suis Charlie“ Marke unter anderem für „Reinigungsmittel, Papier- und Drucksachen, Bekleidungsstücke, Spielwaren, Bier und Getränke und Werbung“ angemeldet.

Das INPI verneint die Schutzfähigkeit dieser Markenanmeldungen wegen mangelnder Unterscheidungskraft und seiner bereits verbreiteten Nutzung in der Öffentlichkeit.

Aber es dürfte bei diesen Markenanmeldungen auch ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten vorliegen. Denn eine Solidaritätsbekundung anlässlich eines Terroranschlags mit zahlreichen Todesopfern wirtschaftlich zu monopolisieren, dürfte als sittenwidrig und Störung der öffentlichen Ordnung gesehen werden. Zu einem ähnlichen Ergebins kommt auch ein Beitrag in der Legal Tribune Online. Darin wird auch auf einen Beitrag von IPKat verwiesen, der einen Vergleich zu den Flugnummern der Unglücksmaschinen aus dem letzten Jahr „MH17“ und „MH370“ zeiht, die ebenfalls als Marke angemeldet wurden.

Fazit

Es ist schon erschreckend, dass bereits 1 Tag nach dem verheerenden Anschlag Marken angemeldet wurden um die Tragödie wirtschaftlich auszuschlachten. Die Anmeldungen dürften in Europa glücklicherweise aber an absoluten Schutzhindernissen scheitern.

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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