Der Werberat hat seine im Jahre 1980 aufgestellten Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen aktualisiert. Dabei hat der Werberat auch die in seiner Entscheidungspraxis vorgelegten neuen Fallgruppen berücksichtigt.
Der 1972 vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) gegründete Deutsche Werberat arbeitet als Konfliktregler zwischen Beschwerdeführern aus der Bevölkerung und den werbenden Unternehmen. Jetzt hat er seine bereits 1980 aufgestellten Verhaltensregeln überarbeitet.
Der Deutsche Werberat schreitet bei Verstößen gegen die in diesen Verhaltensregeln normierten Prinzipien ein. Eine Diskriminierung liege danach dann vor, wenn in der Werbung vermittelt werde, dass eine Person oder Personengruppe weniger wert sei als eine andere. Eine Herabwürdigung bestehe, wenn Personen in ihrer Würde verletzt oder verächtlich gemacht würden.
Der Werberat müsse bei seinen Entscheidungen aber immer auch das Balance-Gebot beachten. Insbesondere müsse das Gremium in jedem Einzelfall zwischen zulässiger Übertreibung in der Werbung und möglichen Verstößen unter Einbeziehung der Sichtweisen verschiedenster Gruppen und Adressaten abwägen.
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