Abkürzung für: Health-Claims-Verordnung
Die Verordnung EG Nr. 1924/2006 (Health Claims) des Europäischen Parlaments dient dem Schutz der Verbraucher vor irreführender nährwert- und gesundheitsbezogener Werbung. Diesbezügliche Angaben unterliegen strengen Anforderungen, weil sie Risiken für die Gesundheit bergen und damit von besonderer Bedeutung sind. Es handelt sich um eine Verordnung und damit um in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltendes Recht.
Artikel als PDF speichernVerfasst am: 13. April 2014