Abkürzung für: Gericht der Europäischen Union
Der EuG ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet ist. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur „Gericht“.
Artikel als PDF speichernVerfasst am: 9. April 2014