Rechtsanwalt Hanns-Martin Kurz wurde von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ verliehen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ wird an Rechtsanwälte verliehen, die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht, sowie eine vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich in diesem Bereich bearbeiteten Fällen nachweisen können.
Vom Urheber- und Medienrecht umfasst ist das Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, das Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung.
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