Life-Science
Unter dem Begriff Life-Science werden unter anderem die Branchen der Arzneimittel und Medizinprodukte, der Lebensmittel und der Kosmetika zusammengefasst. Für diese finden sich z.B. Regelungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Medizinproduktegesetz (MPG), im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und in der Kosmetik-Verordnung. Von besonderer Bedeutung sind hier auch die Gesetze und Normen der EU, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie andere internationale Übereinkünfte.
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln und Kosmetika sind aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für den Verbraucher und der mit solchen Produkten verbundenen Risiken vielschichtigen und komplexen Regularien (z.B. der Guten Herstellungspraxis / Good Manufacturing Practice / GMP oder den Medizinprodukterichtlinien) unterworfen. Hieraus resultieren besondere Rechtsprobleme, die einer spezialisierten rechtlichen Begleitung und Beratung bedürfen.
Am Anfang steht dabei für den Unternehmer oft die Frage nach der Qualifikation des zu vertreibenden Produktes. Von der richtigen Kategorisierung hängt dann nämlich alles Weitere ab, insbesondere die Frage nach dem Erfordernis und der Art einer Marktzulassung, die Form des Vertriebs und die Anwendung bestimmter regulatorischer Normen.
Gerne übernehmen wir diese Abgrenzung für Sie und begleiten Sie auf dem Weg von der Konzeption bis zum Marktstart der fertigen Produkte unter Beachtung der deutschen und europäischen Vorschriften auf den Gebieten des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, des Lebensmittelrechts und des Kosmetikrechts.
Unsere Kompetenz im Bereich Life-Science
Zu den Tätigkeiten der Kanzlei zählen insbesondere die Erstellung, Ausgestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen auf deutsch und englisch, wie z. B. Vertraulichkeitsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Lohnherstellungsverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Distributionsverträge oder sonstige Vertriebsvereinbarungen.
Daneben beraten und vertreten wir Sie gerne im Bereich des Heilmittelwerberechts. Dies umfasst insbesondere die Beratung bei der Entwicklung einzelner Werbemaßnahmen sowie die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Abmahnungen von Mitbewerbern oder gegen deren unlautere Werbemaßnahmen.
Wir verfügen in diesem interdisziplinären Bereich über mehrere spezialisierte Rechts- und Fachanwälte mit langjähriger Life-Science Erfahrung und beraten und vertreten bundesweit und international mittelständische Pharmaunternehmen, Lohnhersteller, Lebensmittelhersteller und Kosmetikunternehmen.