Stellt ein Konkurrent Produkte mit einer für Sie geschützten technischen Lösung her? Verwendet ein Wettbewerber Ihr Gebrauchsmuster zur Herstellung von Konkurrenzprodukten? Haben Sie einem Dritten die Herstellung und/ oder den Vertrieb von Waren, welche mit der für Sie geschützten technischen Lösung hergestellt wurden, im Rahmen eines Lizenzvertrages gestattet, es finden aber darüber hinausgehende Nutzungen ihrer technischen Lösungen durch den Lizenznehmer statt? Als Inhaber eines Gebrauchsmusters haben Sie das Recht Unberechtigte von der Nutzung Ihrer technischen Lösung auszuschließen und von dem Verletzer eine angemessene Vergütung für die rechtswidrige Nutzung zu verlangen.
Angebot
Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn ein Wettbewerber oder ein anderer unberechtigter Dritter Ihr Gebrauchsmuster ohne Lizenz oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzt. Dabei arbeiten wir für die technische Beurteilung des Sachverhaltes eng mit auf den technischen Schutzbereich Ihres Gebrauchsmusters spezialisierten Patentanwälten zusammen. Liegen Verstöße vor, dokumentieren wir diese z.B. mit entsprechenden Testkäufen und entwickeln für Sie eine Strategie um die Verletzungen möglichst schnell und effizient abzustellen.
In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, der Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert wird.
Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche wird in der Regel im Wege einer Klage erfolgen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei für das Gericht sehr einfach nachzuvollziehenden Gebrauchsmustern kann dies im Einzelfall auch im Wege einer einstweiligen Verfügung erfolgen.
Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl an gebrauchsmusterrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Patentanwalt
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und strategische Vorgehensweise
- außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
- gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Landes- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
- Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld
Kosten
Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.