Markenrecht
Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht diese für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Der Schutz wird dabei nur für das jeweilige Land (z.B. Deutschland oder Schweiz) bzw. Staatenverbände (z.B. die Europäische Union oder Benelux) gewährt, in dem die Marke Schutz genießt.
Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften für Deutschland finden sich im Markengesetz (MarkenG) und auf europäischer Ebene in der Unionsmarkenverordnung (UMV). Für andere Länder sind die jeweiligen nationalen Regelungen im Markenrecht maßgeblich.
Das Markenrecht hat essentielle Bedeutung für nahezu alle Unternehmen, weil es die Unterscheidbarkeit der eigenen Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen sicherstellt und damit auch eine Identifikation des Unternehmens selbst ermöglicht. Mit den Markenrechten lassen sich Investitionen in das eigene Branding dauerhaft verwerten, sichern und verteidigen.
Die Marke dient dabei der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen der Herkunft nach, das Unternehmenskennzeichen der namensmäßigen Bezeichnung von Unternehmen und der Werktitel der Kennzeichnung von besonderen Bezeichnungen bei gedruckten Titeln, Filmen, Musikwerken und ähnlichen Werken. Der Marke kommt darüber hinaus auch eine Aufmerksamkeits-, Werbe- und Kommunikationsfunktion zu, die für den Unternehmer ebenfalls von wesentlicher Bedeutung sein können.
Die Marke als wohl relevantestes Recht im Kennzeichen- und Markenrecht kann bei entsprechender Verlängerung und Benutzung im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten für unbegrenzte Zeit geschützt werden. Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt.
Bereits vor Anmeldung einer Marke sollte man sich Gedanken über die richtige Markenstrategie machen, denn nicht selten entscheidet diese über die Wirksamkeit des Markenschutzes und damit den Erfolg eines Produkts und des produzierenden Unternehmens.
Es sollte daher bereits im Vorfeld überprüft werden, ob mögliche markenrechtliche Schutzhindernisse und etwaige ältere kollidierende Marken und Kennzeichen bestehen, um im Anmeldeverfahren keine Probleme zu bekommen oder gar wegen einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein können lässt sich durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche feststellen. Auch können ältere Rechteinhaber Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Schließlich kann eine Marke auch noch nach erfolgreicher Eintragung gelöscht werden. Um seinerseits entsprechende Rechte gegen jüngere Marken geltend machen zu können und die Marke wie vom Gesetz verlangt zu verteidigen, sollte zudem eine Markenüberwachung stattfinden, um sich frühzeitig gegen verwechselbare Kennzeichen zu wehren.
Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zu lizenzieren. Weiter ist die Übertragung von Marken regelmäßig ein Thema, vor allem auch im Rahmen von Unternehmensübertragungen, wo eine Due-Diligence von gewerblichen Schutzrechten die entscheidenden Argumente für oder gegen eine Unternehmensübernahme liefern kann. Oftmals sind es nämlich die bestehenden Marken und Kennzeichen, die den Wert eines Unternehmens ausmachen.
Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Ein- und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.
Es empfiehlt sich daher eine fachkundige juristische Begleitung, wenn die beschriebenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts vermieden werden und Marken sowie anderen Kennzeichen effektiv geschützt werden sollen.
Unsere Kompetenz im Markenrecht
Unsere Kanzlei verfügt mit mehreren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine umfangreiche Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht. Daher freuen wir uns auch über die wiederholte Empfehlung der durch das international anerkannte Ranking WTR 1000 der „World Trademark Review“.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen kennzeichen- und markenrechtlichen Fragen. Wir melden Marken in Deutschland, Europa und weltweit an, betreiben etwaige Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren und überwachen eingetragene Marken. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten in jedweden kennezichen- und markenrechtlichen Streitigkeiten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob es darum geht, ein eigenes Kennzeichen oder eine eigene Marke zu verteidigen oder eine Inanspruchnahme durch ein anderes Unternehmen erfolgt. Hierfür können wir ggf. auf bewährte internationale Kontakte zu spezialisierten Kollegen und Netzwerke zurückgreifen. Schließlich gehört auch die Gestaltung von Lizenzverträgen und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen zu unseren kennzeichen- und markenrechtlichen Tätigkeiten.