Die Vorschriften zum gesetzlichen Widerrufsrecht im Fernabsatz haben zu einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten geführt. Um gesetzliche Unzulänglichkeiten auszugleichen will der Gesetzgeber nun die entsprechenden Vorschriften neu regeln.
Die Vorschriften zum gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht der Verbraucher im Fernabsatz hat eine Vielzahl an Gerichten beschäftigt. So wurde viele Händler wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung von Wettbewerbern abgemahnt und die Belehrungen waren gegenüber dem Verbraucher oft unwirksam. Die Gerichte ließen dabei oft kein gutes Haar an den gesetzlichen Vorschriften. Nachdem einige Gerichte die alten Regelungen der BGB-Info Verordnung als rechtswidrig einstuften, versuchte der Gesetzgeber dies durch eine überarbeitung der BGB-Info Verordnung zu verbessern. Aber auch dies grenzt mehr an Flickschusterei als an saubere Gesetzessystematik. Problematisch sind weiterhin die nicht ganz deckungsgleichen Vorschriften des BGB und der BGB-Info Verordnung. Auch die Abweichungen gegenüber den Vorgaben der EU-Richtlinien war insbesondere für eBay-Händler wenig hilfreich. Da das BGB als Gesetz einer Verordnung vorgeht, ergeben sich daraus immer wieder neue Probleme, die dann die betroffenen Händler ausbaden müssen.
Nun scheint sicht der Gesetzgeber endlich an die Regelungen im BGB selbst zu machen, wie aus einer am 05.11.2008 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hervorgeht. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht bereits beschlossen. Bleibt abzuwarten, was am Ende des Gesetzgebungsverfahrens herauskommt.
Leider soll das Gesetz – wenn es denn den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren übersteht – erst am 31.10.2009 in Kraft treten. Bis dahin gehen die Problem also in jedem Fall weiter.
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