Cloud Computing ist weltweit einer der größten Zukunftsmärkte. Wir alle verwenden Cloud Computing, z.B. in Wikis, v.a. auch auf den Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter. Aber auch in Unternehmen wird diese Technologie zunehmend eingesetzt.
Für Unternehmen bietet Cloud Computing die Möglichkeit, Software, aber auch die Hardware, unter gleichzeitiger Ersparnis von Kosten und Speicherkapazität als Dienstleistung zu beziehen. Ohne eigene (große) Festplatte besteht mit der Cloud die Möglichkeit, auf alle gewünschten Dienstleistungen zuzugreifen. Diese können auch bedarfsgerecht entsprechend Peak-Zeiten abrechenbar sein. Apps, E-Mails, Datenbanken, Speicherplatz liegen nicht auf dem Betriebsserver, sondern auf einer externen Hardware, die ebenso wie die Anwendungen selbst auch extern gepflegt und gewartet wird. Die Cloud eröffnet dem Nutzer bislang ungeahnte Möglichkeiten.
Dazu kommt, dass alle erforderlichen Dienstleistungen und die gespeicherten Daten mit dieser Technologie von überall abrufbar sind. Es bedarf im Grunde nur einer schnellen Internetverbindung.
Rechtlich ergibt sich eine ganze Bandbreite von Fragen: Wer ist für die Daten, die dem Nutzer gehören, aber nicht bei ihm, sondern womöglich auf ausländischen Servern gespeichert werden, verantwortlich? Wie bereiten Sie sich als Anbieter von Cloud Computing-Diensten etwa auf Datenklau oder -missbrauch z.B. infolge Hackings vor? Was passiert bei einem Systemabsturz, wenn die Nutzer nicht auf die erforderlichen Dienstleistungen zugreifen können?
Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Clemens Pfitzer und Rechtsanwalt Dr. Markus Wekwerth verfügt die Kanzlei über zwei Rechtsanwälte, die mit einer langjährigen Praxiserfahrung im IT-Bereich aufwarten können.