Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung eines Patents erhalten? Fordert der Patentinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über das Ausmaß der Nutzung des technischen Schutzrechts, Auskunft und Bezahlung eines Lizenzschadensersatzes sowie den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Abmahnkosten? Fordert der Patentinhaber die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung eines Produktes, welchem angeblich sein Patent zugrunde liegt? Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.
Angebot
Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, ob es sich bei den von Ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkten überhaupt um patentverletzende Ware handelt, ob die vom Inhaber eines Patentes geforderte Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen. Dabei arbeiten wir für die technische Beurteilung des Sachverhaltes eng mit auf den technischen Schutzbereich des behaupteten Patents spezialisierten Patentanwälten zusammen.
Ist die Abmahnung berechtigt, kann das Risiko der Geltendmachung von Folgeansprüchen, insbesondere zu bezahlender Vertragsstrafen, durch eine intelligent formulierte Unterlassungserklärung und die Verhandlung sinnvoller Aufbrauchfristen minimiert werden.
Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen.
Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl an patentrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Patentanwalt
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise der Abwehr der Ansprüche
- außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
- Abwehr vor allen in Deutschland bei Land- und Oberlandesgerichten anhängigen patentbezogenen Klagen und Verfügungsverfahren
- Abwehr der Ansprüche des Patentinhabers im Falle der Geltendmachung von Vertragsstrafen und in Ordnungsmittelverfahren
Kosten
Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.