Verfolgung Patentverletzung

Stellt ein jemand Produkte mit einer für Sie geschützten technischen Lösung her? Verwendet ein Wettbewerber Ihr Patent zur Herstellung von Konkurrenzprodukten? Haben Sie einem Dritten die Herstellung und/oder den Vertrieb von Waren, welche mit Ihrem Patent hergestellt wurden, im Rahmen eines Lizenzvertrages gestattet, es findet aber eine vertragswidrige Nutzungen ihrer technischen Lehre durch den Lizenznehmer statt? Als Inhaber eines Patents haben Sie das Recht Unberechtigte von der Nutzung Ihres Patents auszuschließen und von dem Verletzer eine angemessene Vergütung für die rechtswidrige Nutzung zu verlangen.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn ein Wettbewerber oder ein anderer unberechtigter Dritter Ihr Patent ohne Lizenz oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzt. Dabei arbeiten wir für die technische Beurteilung des Sachverhaltes eng mit auf den technischen Schutzbereich Ihres Patents spezialisierten Patentanwälten zusammen. Liegen Patentverstöße vor, dokumentieren wir diese z.B. mit entsprechenden Testkäufen und entwickeln für Sie eine Strategie um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert wird.

Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche wird in der Regel im Wege einer Klage erfolgen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei für das Gericht ohne weiteres nachzuvollziehenden Patenten und Patentverletzungen, kann die Rechtsdurchsetzung im Einzelfall auch im Wege einer einstweiligen Verfügung erfolgen.

Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl an patentrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Patentanwalt
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • bundesweite gerichtliche Rechtsdurchsetzung vor allen zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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