Abwehr Abmahnung Urheberrecht

Haben Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten? Fordert der Urheber die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über das Ausmaß der Nutzung, die Bezahlung eines Lizenzschadensersatzes und den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Abmahnkosten? Fordert der Urheber die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung eines Produktes, welches ein urheberrechtliches Werk, wie z.B. ein Bild, eine Grafik, ein Musikstück oder ein anderes Kunstwerk, darstellt oder enthält? Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.

Angebot

Wir prüfen für Sie, ob es sich bei dem mutmaßlich verletzten Werk überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes handelt, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, ob die vom Urheber geforderte Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen.

Ist die Abmahnung berechtigt, kann das Risiko der Geltendmachung von Folgeansprüchen, insbesondere von Vertragsstrafen, durch eine geschickt formulierte Unterlassungserklärung minimiert oder sogar ganz ausgeschaltet werden.

Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es, diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen. Auch dem Grunde nach berechtigte Abmahnungen können unwirksam sein, wenn die formalen Anforderungen nicht beachtet wurden.

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter und die bundesweite Vertretung gegen Abmahnungen, bei einstweiligen Verfügungen und in Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung aller Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
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