Beratung Designrecht

Haben Sie ein Produkt gestaltet und möchten Ihr Design vor Nachahmung schützen? Besitzen Sie Rechte an einem eingetragenen Design (Deutschland) oder Geschmacksmuster (EU) und möchten einem Dritten Rechte zur Nutzung Ihrer Gestaltung einräumen? Nutzt ein Dritter unberechtigt Ihr eingetragenes oder aber auch nichteingetragenes Design? Haben Sie bereits eine designrechtliche Abmahnung erhalten oder gleicht das von Ihnen entworfene Produkt einem Konkurrenzprodukt, so dass Sie eine Rechtseinschätzung zur Verwechslungsgefahr der Designs und möglicher Risiken benötigen?

Angebot

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten des Designschutzes, insbesondere der nationalen und internationalen Eintragung von Designs bzw. Geschmacksmustern und der damit zusammenhängenden Kosten. Wir entwerfen Lizenzverträge für (nicht-) eingetragene Designs, mit denen Sie einem Dritten Rechte an Ihrer Gestaltung einräumen können. Daneben klären wir Sie über die Reichweite des Designschutzes für nicht eingetragene Designs auf und schätzen Ihre Erfolgsaussichten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ein.

In Verletzungsverfahren prüfen wir für Sie die Rechtslage und dokumentieren soweit erforderlich den vorliegenden Tatbestand mittels entsprechender Screenshots und/oder Testkäufen und prüfen die Reichweite des Designschutzes und die Angemessenheit eventueller Schadensersatzforderungen.

Die rechtssichere Bewertung des Verletzungsrisikos und/oder der Erfolgsaussichten bei dem Vergleich zweier sich gegenüberstehender Designs erfordert neben einer spezialisierten Ausbildung die Kenntnis einer Fülle von Entscheidungen. Wir vertreten Sie bei der Anmeldung Ihrer Designs und in designrechtlichen Auseinandersetzungen im Abmahnverfahren sowie landesweit in gerichtlichen Klageverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder im regulären Klagverfahren.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Rechts- und Fachanwälte in unzähligen gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen des Designrechts.

Leistungsumfang

  • Anmeldung Design Deutschland, Europa, International
  • Löschung von eingetragenen Designs
  • Widerspruch gegen eingetragene Designs
  • Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von rechtssicheren Lizenzverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074