Abwehr Abmahnung Designrecht

Haben Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen ein eingetragenes oder auch nicht eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster) erhalten? Fordert der Inhaber des Designs die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über das Ausmaß der Nutzung, die Bezahlung eines Lizenzschadensersatzes und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten? Fordert der Rechteinhaber die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung eines Produktes, welches nach seiner Auffassung dem eingetragenen Design in Form, Farbe oder Gesamtgestaltung ähnelt? Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die gesetzlich tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, insbesondere bezüglich des Bestandes und der Inhaberschaft des geltend gemachten Schutzrechts. Daneben schätzen wir bei ähnlichen Designs die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslungsgefahr ein, von der letztlich die geltend gemachten Ansprüche abhängen. Wir prüfen, ob die vom Inhaber des (eingetragenen) Designs ausgesprochene Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen.

Ist die Abmahnung berechtigt, kann das Risiko der Geltendmachung von Folgeansprüchen, insbesondere zu bezahlender Vertragsstrafen, durch eine intelligent formulierte Unterlassungserklärung minimiert werden.

Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen.

Die rechtssichere Bewertung des Verletzungsrisikos bei dem Vergleich zweier sich gegenüberstehender Designs erfordert neben einer spezialisierten Ausbildung die Kenntnis einer Fülle von Entscheidungen. Wir vertreten Sie in designrechtlichen Auseinandersetzungen im Abmahnverfahren sowie bundesweit in gerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder im regulären Klageverfahren. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Rechts- und Fachanwälte in unzähligen gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen des Designrechts.

Leistungsumfang

  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Löschung von eingetragenen Designs
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Christopher A. Wolf, MBA

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Urheber- und Medienrecht
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Dr. Markus Wekwerth

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