Geschmacksmuster-/ Designanmeldung

Sie sind gestalterisch tätig und wollen eine 2- oder 3- dimensionale Gestaltung, z.B. eine Grafik oder ein Produkt schützen lassen? Ihr produzierendes Unternehmen ist zugleich auch kreativ tätig und entwickelt regelmäßig neue Produktgestaltungen? Ein Design ist für den Wert vieler Produkte von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und unterscheidet Ihre Produkte von denen der Wettbewerber. Umso wichtiger ist es, das Design vor Nachahmern und Trittbrettfahrern zu schützen.

Angebot zur Geschmacksmuster-/ Designanmeldung

Die Eintragung von Designs (früher und in machen Rechtsordnungen weiter als Geschmacksmuster bezeichnet) ist eine schnelle, effektive und vergleichsweise preiswerte Möglichkeit, Ihre zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen z.B. für Möbel, Bekleidung, Tapeten, Accessoires, Schmuck, Uhren, Stoffmuster, oder die grafische Ausgestaltung eines Firmenlogos für bis zu 25 Jahre zu monopolisieren und damit Dritte von der Nutzung Ihrer Designs auszuschließen.

Geschmacksmuster Design Designanmeldung, Produktdesign Schutz
© sayhmog – stock.adobe.com

Neben Marken sind eingetragene Designs oft auch eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative bei der Anmeldung von technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern.

Die Eintragung eines Designs hat zunächst nur deklaratorische Wirkung, da das jeweilige Amt bei der Eintragung die Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Eigenart nicht prüft. Dies hat den Vorteil, dass eingetragene Designs sehr schnell und vergleichsweise preiswert anzumelden sind.

Wir beraten Sie ausführlich über die Vor- und Nachteile der Anmeldung von Designs. Da es sich bei eingetragenen Designs um ungeprüfte Schutzrechte handelt, bei welchen sich der Bestand eines Designs erst im Streitfalle zeigt, ist eine Klärung der Schutzvoraussetzungen besonders wichtig.

Leistungsumfang der Geschmacksmuster-/ Designanmeldung

  • Beratung über die Möglichkeiten des Designschutzes
  • Beratung hinsichtlich der Schutzvoraussetzungen eines Designs
  • Beratung zum formalen Anmeldeverfahren und -erfordernissen des jeweiligen Patent- und Markenamtes
  • Zusammenstellung der Anmeldeunterlagen und (elektronische) Einreichung der Anmeldeunterlagen beim jeweiligen Markenamt
  • Abwicklung der Gebührenzahlung beim jeweiligen Patent- und Markenamt
  • Abwicklung der Korrespondenz und Kommunikation mit dem Markenamt und ggfs. mit den ausländischen Korrespondenzanwälten
  • Fristenüberwachung und Erinnerung vor Ablauf der Schutzdauer

Kosten einer Geschmacksmuster-/ Designanmeldung

Wir bieten Ihnen Markenanmeldungen zu attraktiven Pauschalpreisen an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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Dr. Markus Wekwerth

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