LG Stuttgart:

Wikipedia muss Fotos löschen

Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen hatten in einem Rechtstreit gegen einen Wikipedia-Nutzer Erfolg. Das Gericht hat  die Verwendung von Fotos, auf denen Exponate des Museums abgebildet waren, untersagt.

Wikipedia
Milan Bruchter / Shutterstock.com

Der beklagte Nutzer war ehrenamtlich in der deutschsprachigen Wikipedia und im zentralen Menienarchiv „Wikipedia Commons“ tätig .  Bei Wikipedia Commons handelt es sich um eine internationale freie Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien.  Die Datenbank ist mit Wikipedia und anderen Projekten verknüpft. Diese werden in Wikipedia direkt aus der Datenbank eingebunden. Darüber hinaus ist die kommerzielle Nutzung des dort vorhandenen Bildmaterials erlaubt.

Der Wikipedia-Nutzer hat mehrere Fotos bei Wikipedia Commons hochgeladen, auf denen gemeinfreie Gemälde und andere Ausstellungsstücke abgebildet waren.  Sämtliche Exponate standen im Eigentum der Museen. Nach dem Upload waren die Fotos öffentlich abrufbar.

Die hochgeladenen  Fotos wurden zum Teil vom Hausfotografen der Museen angefertigt.  Auch hat der Wikipedia-Nutzer selbst Fotos der Objekte in den Ausstellungsräumen angefertigt, obwohl das Fotografieren über das Hausrecht der Museen eingeschränkt war. Eine vorgerichtliche Abmahnung war ohne Erfolg.

Entscheidung des Gerichts – Wikipedia muss Fotos löschen

Mit Urteil vom 27.03.2016 (17 O 690/15) hat das LG Stuttgart die  Nutzung der Fotos wegen Urheber- und Eigentumsverletzung untersagt.

Das Gericht hat bestätigt, dass es sich bei den Fotos der Ausstellungsstücke um eigene urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke und eben nicht um Reproduktionen handelt. Eine Einschränkung des Lichtbildschutzes durch die Gemeinfreiheit der fotografierten Objekte hat das Gericht verneint. Es bestehe kein Bedürfnis dafür, eigenständig angefertigte Lichtbilder beispielsweise eines Gemäldes als gemeinfrei zu behandeln.

Die Nutzung der Lichtbilder, die der Wikipedia-Nutzer selbst angefertigt hat, stellt nach Auffassung des Gerichts eine Eigentumsverletzung dar.  Der Eigentümer werde durch die Verwendung von Fotografien seines Grundstücks, die ohne seine Genehmigung aufgenommen wurden, in seinem Eigentum beeinträchtigt. Der Unterlassungsanspruch der Museen folge daraus, dass die abgebildeten Objekte zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien im Eigentum der Museen standen, diese nicht frei zugänglich waren und die Museen keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren sowie in die anschließende Veröffentlichung auf Wikipedia Commons unter freier Lizenz erteilt hat.

Fazit

Auch wenn Kunstwerke  gemeinfrei sind und und frei verwendet werden können, kann die Nutzung von deren Abbildungen gleichwohl untersagt werden.  Handelt es sich um erlaubte Fotografien, so sind diese selbst als Lichtbildwerke urheberrechtlich geschützt. Auch kann der Eigentümer des Kunstwerkes das Fotografieren untersagen, sodass entsprechende Fotos nicht verwendet werden dürfen.

 

 

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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