Produkt-/Markenpiraterie

Produkt- und Markenpiraterie verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Vor allem aus China und der Türkei stammen viele der Fälschungen die zu erheblichen Einbußen der betroffenen Unternehmen führen. Allerdings muss man als Unternehmen die Verletzung von Patent-, Design- und Markenrechten nicht hinnehmen, sondern kann sich erfolgreich zur Wehr setzen. In den Einfuhrländern dies z.B. durch entsprechende Beschlagnahmeanträge beim Zoll und Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und zivilrechtlichen Bekämpfung des Handels mit Falsifikaten. Aber auch im Ausland und zwar auch in Ländern wie China, ist mittlerweile eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung zu erschwinglichen Konditionen auch für kleine und mittelständische Unternehmen möglich.  

Angebot zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie

Produkt- und Markenpiraterie
grafvision/Shutterstock.com

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine wirksame und sinnvolle Strategie zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. Hierzu analysieren wir auch Ihre Schutzrechte und weisen auf Optimierungen zum Schutz Ihrer Innovationen und Investitionen hin.

Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit den in- und ausländischen Zollbehörden. Wir dokumentieren etwaige Rechtsverletzungen gerichtsfest und gehen gegen Produkt- und Markenpiraten und deren Abnehmer in Absprache mit Ihnen zivilrechtlich und/oder strafrechtlich vor.

Wir bekämpfen den Handel mit gefälschten Produkten im In- und Ausland. Durch unsere guten internationalen Kontakte können wir Ihnen die Rechtsdurchsetzung auch im Ausland, wie z.B. in China anbieten, vorausgesetzt Sie verfügen auch dort über entsprechende Schutzrechte. Als Ihr Ansprechpartner können wir so auch den internationalen Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie koordinieren und steuern, so dass Sie sich selbst nicht mit mehreren Kanzleien im Ausland auseinandersetzen müssen.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unsere guten internationalen Kontakte.

Leistungsumfang im Rahmen der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie

Folgende Leistungen bieten wir unter anderem an:

  • Entwicklung von Strategien für Schutzrechte und Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie im In- und Ausland
  • Durchführung von Zollbeschlagnahmeverfahren
  • straf- und zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüche gegen Hersteller, Importeure und Verkäufer von Fälschungen im In- und Ausland
  • Koordinierung internationaler Aktivitäten bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie

Kosten für die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder wo möglich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Einige unserer ausländischen Partner arbeiten zudem weitgehend auf Erfolgshonorarbasis. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Häufige Fragen zum Thema Markenrecht

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein vom Staat gewährtes ausschließliches Recht, welches allein den Inhaber der Marke berechtigt, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen. Sie ermöglicht Ihrem Inhaber sich vor Nachahmern, Trittbrettfahrern und Fälschern wirksam zu schützen und so seine Innovationen und Investitionen zu schützen.

Eine Marke dient dabei der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis und symbolisiert bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen. Der Marke kommt so auch eine wichtige Werbewirkung zu, was auch dazu führt das erfolgreiche Marken regelmäßig einen hohen Vermögenswert darstellen.

Was kann man als Marke schützen?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener, aber auch möglich sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Muss man eine Marke anmelden?

Ja, jedenfalls gilt dies in den meisten Ländern, so z.B. in ganz Europa. Ohne Eintragung kann man mit Ausnahme von Ausnahmefällen keinen Schutz für eine eigene Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung beanspruchen.

Wie wird eine Marke angemeldet?

Eine Marke wird durch entsprechenden Antrag beim jeweils  zuständigen Markenamt angemeldet. In der Anmeldung werden neben den Daten zum Anmelder und der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen angegeben für die Schutz begehrt wird. Die Klassifikation erfolgt dabei in den meisten Ländern nach der sogenannten Nizza-Klassifikation, welche die Waren in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen einteilt.

Was sollte man vor einer Markenanmeldung beachten?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist, ihr also keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Beispiele für solche Schutzhindernisse sind mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben, sittenwidrige oder täuschende Kennzeichen.

Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, sollte vorab eine Markenrecherche durchzuführen um etweaige Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Marken an, da auch mit diesen Verwechslungsgefahr bestehen kann.

Wo kann man eine Marke anmelden?

Grundsätzlich ist dies in nahezu jedem Land der Erde möglich. Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz in dem Territorium für das sie eingetragen sind. Neben rein nationalen Anmeldungen gibt es auch die europäische Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der EU und eine afrikanische Marke für die Staaten der OAPI. Auch kann eine Anmeldung in vielen Ländern durch eine inernationale Registrierung bei der WIPO gebündelt erfolgen.