OVG Rheinland-Pfalz:

Geschützte Bezeichnung „Superior“ auf deutschem Weinetikett?

Bei der Bezeichnung „Superior“ handelt es ich um eine für bestimmt Weine in Portugal und Spanien geschützten Begriff mit normierten  Produktspezifikationen. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz verbot einem deutschen Winzer nun, seinen Wein auf dem Etikett mit „Superior“ zu bezeichnen da dies gegen das europäische Weinrecht verstoße und irreführend sei.

Roberto Cerruti / Shutterstock.com
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Ein deutscher Winzer nutzte auf dem von ihm verwendeten Etikett eines seiner besten Weine die Angabe „Superior“ und machte damit das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz auf sich aufmerksam.

Das Amt war der Auffassung, der Begriff „Superior“ sei für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt. Das Label „Superior“ dürfe nur für Erzeugnisse verwendet werden, die den festgelegten Produktspezifikationen entsprechen. Diese schlössen eine Verwendung der Bezeichnung „Superior“ für deutsche Weine aus.

Der Winzer argumentierte dagegen, dass die Bezeichnung „Superior“ aus historischen Gründen verwendet werde, da der „Bruder oder Vater Superior“ das Oberhaupt einer christlichen Ordensgemeinschaft benennt. Der Winzer sei über 1.000 Jahre mit der Geschichte einer Benediktiner Abtei verbunden. Daher sei „Superior“ eine angemessene Bezeichnung für den Spitzenwein des Winzers.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 10.09.2015 – Az. 8 A 10345/15.OVG – die Entscheidung der ersten Instanz und gab der gegen das Verbot gerichteten Klage des Winzers statt.

Die Richter sahen in der Verwendung der Bezeichnung „Superior“ keinen Verstoß gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht, da die Bezeichnung  „Superior“ für Weine nur in portugiesischer und spanischer Sprache geschützt sei. Grund dafür sei, dass ein traditioneller Begriff auf einer lokalen Tradition beruhe und eine Bedeutung hat, die nur in der registrierten Originalsprache zum Ausdruck komme. Nur aufgrund der Sprache, in der er geschützt ist, sei der traditionelle Begriff einzigartig und unterscheidbar.

Der deutsche Winzer verwende aber den Begriff „Superior“ für einen deutschen Wein in deutscher Sprache und damit nicht verletzend. Denn das Etikett sei insgesamt in deutscher Sprache beschriftet.

Die Bezeichnung der Weine mit „Superior“ sei auch nicht falsch oder irreführend, da die Angabe „Superior“ bei einem Durchschnittsverbraucher nicht den Irrtum hervorrufe, der Wein erfülle die Produktspezifikationen der spanischen und portugiesischen „Superior“-Weine.

Fazit

Geschützte Bezeichnungen für Lebensmittel mancher Regionen und Länder sind nicht umfassend geschützt, sondern nur in den Sprachen, welche im Schutzantrag für traditionelle Begriffe genannt wurden. Anders könnte dies nur zu bewerten sein, wenn die Verwendung der geschützten Begriffs irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

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