LG Stuttgart:

Übertragungsanspruch bei .eu Domains

Bei Domainstreitigkeiten wird in der Regel auf Löschung der Domain geklagt, da Ansprüche auf Übertragung vielfach abgelehnt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob dies für alle Top Level Domains gilt oder ob gelegentlich nicht doch Übertragungsansprüche bestehen. Das Landgericht Stuttgart hat sich in einem von uns erstrittenen Urteil geäußert.

Pavel Ignatov / Shutterstock.com
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Die Parteien stritten sich um eine .eu Domain, welche aus dem Unternehmensnamen bzw. den Marken des von uns vertretenen Unternehmens bestand. Der Domainhaber selbst hatte keine Rechte an der Bezeichnung, sondern meinte die Domain aufgrund eines früheren Vergleichs zwischen den Parteien behalten zu dürfen.

Das von uns vertretene Unternehmen führte zunächst das bei .eu Domains vorgesehen ADR-Verfahren durch, welches zu seinen Gunsten entschied und die Übertragung der Domain anordnete. Hiergegen klagte der Domaininhaber auf Feststellung, dass er hierzu nicht verpflichtet sei.

Im Wege der Widerklage wurde dann auf Übertragung der Domain geklagt.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 26.09.2013 – Az. 17 O 1069/12)  verurteilte den Domaininhaber zur Übertragung der Domain aufgrund namensrechtlicher Ansprüche.

Anders als bei .de Domains bejahen die Stuttgarter Richter einen Übertragungsanspruch bei .eu Domains.

Anders als .de Domains haben .eu Domains eine gesetzliche Grundlage in einer europäischen Verordnung. In dieser Verordnung wird ein Übertragungsanspruch für das ADR-Verfahren ausdrücklich vorgesehen. Gegen diese Entscheidung des ADR-Verfahrens kann vor einem nationalen Gericht geklagt werden.  Werde eine solche Klage erhoben und hat das Schiedsge¬richt, wie im vorliegenden Fall, auf Übertragung der Domain entschieden, müsse auch im gerichtlichen Verfahren über eine Übertragung der Domain entschieden werden können, so die Richter.

Fazit

Die Entscheidung zeigt, dass bei Rechtsstreitigkeiten für andere Top Level Domains als .de Domains anders zu beurteilen sein können und insoweit der für .de Domains in der Regel abgelehnte Übertragungsanspruch gleichwohl bestehen kann.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

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