LG Köln:

Urheberrechtsschutz für Sandalen?

Kann es Urheberrechtsschutz für Sandalen geben? Tatsächlich können Sandalen als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genießen, entschied das Landgericht Köln in einem Rechtsstreit zweier Schuhhersteller.

Gegenstand des Rechtsstreits waren zwei Schuhmodelle, für die eine international tätige Schuhherstellerin Urheberrechtsschutz beansprucht. Die beiden Schuhmodelle wurden von einem Lizenznehmer der beklagten Schuhherstellerin vertrieben.

Nachdem der Lizenznehmer abgemahnt wurde, hat er die beklagte Schuhherstellerin als Lieferantin benannt. Eine entsprechende Abmahnung der Lieferantin war erfolglos. Daher folgte ein Eilantrag auf Unterlassung vor dem LG Köln.

LG Köln bestätigt Urheberrechtsschutz für Sandalen

Mit Urteil vom 03.03.2022 – 14 O 366/21 hat das LG Köln der Lieferantin untersagt, Vervielfältigungsstücke der beiden Schuhmodelle anzubieten und in den Verkehr zu bringen.

Die beiden Sandalen-Modelle stellen persönliche geistige Schöpfungen dar, so das Gericht.

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Maridav / Shutterstock.com

Der Urheber der Sandalen habe mit bestimmten Materialien und Gestaltungselementen derart experimentiert und diese miteinander kombiniert, dass sein jeweiliges Ergebnis schöpferischen Charakter besitze. Dies gelte unabhängig davon, dass einzelne dieser Gestaltungselemente bereits vorbekannt waren und sich in Sandalen anderer Hersteller wiederfanden. Denn in ihrer einheitlichen Zusammenführung liege die Originalität der von dem Urheber ersonnen Gestaltung. Er habe sich dabei individuell hinreichend von den auf seinem Schaffensgebiet bestehenden, üblichen und bekannten Darstellungsformen für Sandalenmodelle entfernt und über die von der vorgegebenen Form hinaus künstlerische Gestaltung vorgenommen.

Die Sandalen als Schöpfung trügen eine persönliche Handschrift, die sich auch bei weiteren – nicht streitgegenständlichen – Sandalen des Urhebers wiederfindet.

Der Vertrieb der streitgegenständlichen Sandalen verletze die urheberrechtlichen Verbreitungsrechte der Schuhherstellerin, da die angebotenen Sandalen sämtliche relevanten Gestaltungsmerkmale übernehmen.

Fazit

Auch Sandalen und Schuhe können als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genießen. Maßgeblich ist das Bestehen einer geistigen Schöpfungshöhe, die sich durch Individualität und Originalität auszeichnet. Wann dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und muss letztlich vom Gericht anhand der jeweiligen Gestaltungsmerkmale des Schuhmodells bewertet werden. Als Hersteller von Schuhwaren sollte man den möglichen urheberrechtlichen Schutz von eignen und Modellen der Konkurrenz jedoch stets mitbedenken.

 

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019071

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