LG Frankfurt a.M.:

Sofortige Entsperrung für Amazon-Händlerkonto

Erneut hat ein deutsches Gericht bestätigt, dass das Sperren eines Amazon-Händlerkontos ohne nachvollziehbare Begründung rechtswidrig ist. Das Landgericht Frankfurt a. M. hat entsprechende Deaktivierungen von Händlerkonten in zwei Eilverfahren untersagt.

Sperre Amazon-Händlerkonto Amazon
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Die Händler waren Anfang Dezember 2021 von einer Deaktivierung ihres Kontos betroffen. In einer Benachrichtigung hatte Amazon ihnen die Manipulation von Kundenrezensionen vorgeworfen. Eine konkrete Begründung enthielt die Mitteilung nicht.

Nach Auffassung der Händler seien die Vorwürfe nicht nachprüfbar gewesen. Infolge der Kontosperre konnten die Händler weder auf ihr Konto zugreifen noch Angebote einstellen. Auch das Guthaben wurde eingefroren.

Außergerichtliche Aufforderungen der Händler gegenüber Amazon waren erfolglos, daher gingen sie in einem Eilverfahren gerichtlich gegen die Deaktivierung ihrer Händlerkonten vor.

LG Frankfurt a.M. verfügt Entsperrung von Amazon-Händlerkonto

Mit Beschlüssen vom 06.12.2021 – 2-03 O 453/21 – und vom 16.12.2021 – 2-06 O347/21 hat das LG Frankfurt a. M. es Amazon untersagt, das jeweilige Amazon-Händlerkonto ohne Begründung und ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme zu deaktivieren oder Angebote von der Amazon-Webseite zu entfernen.

Wie bereits das LG München I hat auch das LG Frankfurt a.M. in seinen Entscheidungen auf die marktbeherrschende Stellung von Amazon abgestellt.

Beide Konten wurden zwischenzeitlich entsperrt und das jeweilige Guthaben freigegeben.

Fazit

Eine Deaktivierung von Amazon-Händlerkonten fügt den Betroffenen oft einen massiven wirtschaftlichen Schaden zu. Die aktuelle Rechtsprechung und die Möglichkeit,  gerichtlich eine sofortige  Freigabe zu bewirken, ist daher auch unter dem Aspekt der Schadensminimierung zu begrüßen.

Bemerkenswert ist auch, dass die Zuständigkeit deutscher Gerichte unproblematisch angenommen wurde, auch wenn der Unternehmenssitz von Amazon in Luxemburg ist.

Ein Hauptsacheverfahren hinsichtlich der Haftung für Umsatzausfälle der betroffenen Amazon-Händler steht noch aus. Es bleibt insofern abzuwarten, ob Amazon die Händler infolge der unberechtigten Kontosperren schadlos halten muss.

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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