LG München I:

Darf Amazon Händlerkonten sperren?

Amazon-Händler werden durch eine Deaktivierung ihres Kontos oft überrascht. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit bricht für viele dadurch ein großer Teil des Umsatzes weg. Doch darf Amazon einfach Händlerkonten sperren?

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Mit einer vom System versendeten E-Mail informiert Amazon die Händler über eine Sperre ihres Kontos. Als Grund wird in der Regel pauschal ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen angegeben. Zu diesem Zeitpunkt können die Händler zumeist noch nicht einmal mehr einloggen. Das Guthaben wird einbehalten und kann vom Händler nicht mehr genutzt werden. Ob es einen konkreten Verstoß tatsächlich gab, findet man oft nicht oder nur nach wochenlanger Korrespondenz mit dem Unternehmen heraus. Nur in wenigen Fällen lässt Amazon eine Freigabe zu. Zuvor werden diverse Auskünfte und ein Maßnahmenplan angefordert.

Dass ein solches Vorgehen einige Händler ihre Existenz kostet, liegt auf der Hand.

Darf Amazon Händlerkonten sperren?

Das LG München I hat mit Beschluss vom 14.01.2021 – 37 O 32/21 Amazon untersagt, das Verkäuferkonto ohne konkrete Benennung des  Verstoßes und ohne vorherige Anhörung zu deaktivieren und das Guthaben einzubehalten.

In dem Vorgehen von Amazon hat das Gericht eine gezielte Behinderung und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen. Eine Sperre des Händlerkontos ohne erkennbare Tatsachengrundlage stelle einen existenzbedrohenden Zustand her und sei unbillig. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass Amazon eine individuelle Korrespondenz zur Lösung des Problems verweigere, so das Gericht.

Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen könne sich Amazon nicht berufen, da diese keine Regelung für das Verfahren enthielten, das einer vorläufigen oder endgültigen Kontosperrung voranzugehen hat.

Gegen die Entscheidung legte Amazon Widerspruch ein. Das LG München I hat schließlich mit Endurteil vom 12.05.2021 – 37 O 32/21 – die Unterlassungsverfügung wieder aufgehoben hat. Die Kontosperre war vorliegend nach Auffassung des Gerichts begründet. Der klagende Händler war bereits in der Vergangenheit aufgrund gleichlautender Vorwürfe gesperrt worden.

Fazit

Die Deaktivierung eines Verkäufer-Kontos bei Amazon muss begründet sein. Die pauschale Behauptung eines Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen genügt nicht. Dies hat auch das LG Hannover mit Beschluss vom 22.07.2021 – 25 O 221/21 – bestätigt. Im Falle einer Deaktivierung des Verkäuferkontos ohne Begründung und vorherige Anhörung des Händlers kommt ein Anspruch auf Unterlassung der Konto- und Guthabensperre in Betracht.

 

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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