OLG Frankfurt a. M.:

„Manufaktur“ im Firmennamen zulässig?

Firmiert ein Unternehmen als Manufaktur ist dies irreführend, wenn das Unternehmen die Anforderungen an einen Manufaktur-Betrieb nicht erfüllt. Dies befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Ein Hersteller nostalgischer Blechschilder ging gegen einen Konkurrenten vor, weil dieser in seiner Firma die Bezeichnung „Manufaktur“ führte.

Der Hersteller war der Auffassung, dass dem Begriff Manufaktur vom Verkehr eine konkrete Bedeutung beigemessen werde. Der Konkurrent hingegen war der Auffassung der Begriff „Manufaktur“ habe sich bereits vollständig zum Synonym für „Fabrik“, „Firma“, „Unternehmen“ oder „Werk“ gewandelt.

Irreführung durch „Manufaktur“

"Manufaktur" im Firmennamen und in der Werbung Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht irreführend
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Das OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 29.06.2021 – 6 U 46/20) folgte der Auffassung des Herstellers. Das Gericht ist der Meinung den Begriff der Manufaktur versteht der Verkehr als Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten. Dies ergäbe sich zum einen aus der im Duden zutreffend beschrieben Bedeutung und zum anderen auch aus dem Wort „Manufaktur“ selbst. Manus = Hand und facerere = erbauen, tun, herstellen – so das Gericht.

Daher muss der Verwender des Begriffs Manufaktur seine Produktion in Handarbeit vornehmen. Der Verwendung muss zudem dartun, in welchem Verhältnis von Handarbeit zum Einsatz von Maschinen sein Fertigungsprozess steht. Jedenfalls wenn überwiegend maschinell gefertigt wird, liegt keine Handarbeit mehr vor.

Die Nutzung des Firmenbestandteils „Manufaktur“ ist auch geeignet, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Der Anteil der Handarbeit an einem Produkt kann für eine Kaufentscheidung wesentlich sein, vermittelt er doch eine höhere Wertigkeit des Produkts.

Fazit

Laut OLG Frankfurt a.M. bedeutet der Begriff „Manufaktur“ zweierlei. Zum einen müssen die Produkte überwiegend in Handarbeit gefertigt werden. Zum anderen muss das Unternehmen eine lange Tradition aufweisen. Ob tatsächlich mit dem Begriff auch eine lange Tradition verbunden wird, erscheint jedoch zweifelhaft.  Hierauf kam  es in der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. jedoch nicht entscheidend an. Die rechtlichen Erwägungen lassen sich wohl auf die rein werbliche Verwendung des Begriffs übertragen.

 

 

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