BGH:

Blog als Nötigungsmittel verletzt Persönlichkeitsrecht

Wird ein ehrbeeinträchtigender Blog einer Person „gewidmet“  und dieser Blog als Nötigungsmittel eingesetzt, stellt dies eine Persönlichkeitsverletzung dar, entscheid der Bundesgerichtshof.

Ein Investor ging gegen einen Blogbetreiber wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Der Investor wendete sich gegen einen (auch) ihn betreffenden Blog, den der Betreiber unterhielt.

Blog als Nötigungsmittel verletzt Persönlichkeitsrecht Rechtsanwalt
solarseven / Shutterstock.com

Der Investor war an zahlreichen Unternehmen beteiligt. Der Blogbetreiber erwarb im Jahr 2006 Aktien einer Aktiengesellschaft, an der der Investor beteiligt war. Bis Ende 2014 fiel der Kurs der Aktie der AG auf unter 0,01 Euro. Im Dezember 2014 beantragte der Verwaltungsrat der AG den Widerruf der Börsenzulassung. In Presseberichten wurde die Aktiengesellschaft unter anderem als „Deutschlands größter Kapitalvernichter“ bezeichnet.

Seit dem Jahr 2010 unterhielt der Blogbetreiber die Website www.aktienversenker.de in Form eines Blogs. Es wurden hier auch Beiträge unter voller Namensnennung des Investors mit dem Titel „Alles über die Firmenräuber T[…] W[…] [Investor] und O[…] K[…]“ eingestellt. Der Investor wurde in den Beiträgen wiederholt als „Firmenräuber“, „Börsenhallodri“ oder „Börsenversager“ bezeichnet.

Der Investor war der Auffassung, dass diese Berichterstattung ausschließlich als Nötigungsmittel im Rahmen einer Erpressung diene. Denn der Blogbetreiber habe ihm mehrfach angeboten, den Betrieb des Blogs gegen Zahlungen zu unterlassen beziehungsweise einzustellen. Daraufhin erhob der Investor eine Klage u.a. auf Unterlassung.

Die Vorinstanz wies diese Unterlassungsklage jedoch ab. Im Rahmen der Revision hatte nun der BGH zu entscheiden.

BGH: Blog als Nötigungsmittel eingesetzt

Der BGH (Urteil vom 29.06.2021, Aktenzeichen VI ZR 52/18) stellte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung fest und verurteilte den Blogbetreiber zur Unterlassung.

Die Richter machten deutlich, dass der Investor durch den Blog in seiner Ehre, die ebenfalls Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei, betroffen sei. Bereits die Bezeichnung als „Firmenräuber“ sei ansehensbeeinträchtigend. Ebenso die hergestellte Verbindung zwischen dem Begriff „Aktienversenker“ einerseits und dem Investor andererseits.

Entsprechendes gelte für die schon in der Blog-Überschrift „Alles über die Firmenräuber T[…] W[…] [Investor] und O[…] K[…]“ und in der Anzahl der sich anschließenden Beiträge zum Ausdruck kommende Einschätzung, über den Investor gebe es viel Negatives zu erzählen.

Der BGH wies weiter darauf hin, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nur dann rechtswidrig sei, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiege. Die Abwägung gehe zugunsten des Ehrschutzes des Investors im Verhältnis zur Meinungsfreiheit des Blogbetreibers aus. Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass der Betrieb des Blogs (auch) als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Investors diente.

Fazit

Wird ein ehrbeeinträchtigender Blog einer Person „gewidmet“  und dieser Blog als Nötigungsmittel im Rahmen einer Erpressung eingesetzt, kann dies eine Verletzzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

Artikel als PDF speichern

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Rechtsgebiete zu dieser News

Themen zu dieser News