In der aktuellen Corona-Virus Krise versuchen mal wieder einige sich Begriffe wie COVID 19 und CORONA als Marke zu sichern. Immer wieder versuchen Glücksritter aus aktuellen Ereignissen durch die Registrierung von Marken Kapital zu schlagen. Aber klappt das?
COVID und CORONA Marken
Bereits am 11.02.2020 – und damit am selben Tag als die WHO der durch Corona-Virus SARS CoV-2 verursachten Krankheit den Namen COVID-19 vergab – wurde die Marke COVID-19 VAX in den USA angemeldet. Die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Eintragung dürften allerdings gegen null tendieren, da VAX als beschreibend für „Vaccine“ also Impfstoff angesehen werden und der Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft fehlen dürfte.
Am 24.02.2020 folgt der COVID-19 SURVIVOR der in Benelux angemeldet wurde, allerdings für Bekleidung und T-Shirt Bedruckung. Auch hier könnte man über mangelnde Unterscheidungskraft nachdenken. Das BOIP hat die Marke allerdings bereits veröffentlicht und daher offensichtlich keine Bedenken gehabt.
Einen Tag später wurde in Spanien die hier abgebildete Marke angemeldet und zwar unter anderem für pharmazeutische Produkte und Atemschutzmasken. Ob die Grafik alleine ausreichen wird, die mangelnde Schutzfähigkeit im Übrigen zu überwinden bleibt abzuwarten.
Zahlreiche weitere COVID-19 Markenanmeldungen folgten unter anderem in den USA, Frankreich, Benelux und der Türkei.
Auch zahlreiche CORONA Marken (und zwar nicht für das bekannte Bier) finden sich in den Anmeldungen seit Anfang des Jahres. So z.B. das WUHAN CORONA VAX und CORONAVIRUS in den USA, der CORONA-KILLER und OK CORONA in Südkorea, CORONA OFF in der Türkei, CORONA KILL in Großbritannien und CORONA-EX und CORONA-VIRUS in Deutschland. Ob die Europäische Marke PASTA CORONA mit Hamsterkäufen in Verbindung steht ist nicht bekannt.
Was bezweckt man mit solchen Marken?
Zwar mag hinter der einen oder anderen Anmeldung ein anerkennenswerter Zweck liegen, aber die Vielzahl der Anmeldungen legt nahe, das hier jedenfalls zum Teil auch andere Motivationen bestehen. So dürfte der ein oder andere versuchen mit seinen Marken gegen Dritte vorzugehen, die Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor oder der Behandlung von COVID 19 bzw. dem Corona-Virus stehen. Ähnliche Muster hat man z.B. bei den Marken BLACK FRIDAY oder MALLE gesehen.
Fazit
Aktuelle Phänomene oder Trendbegriffe als Marken anzumelden um damit gegen Dritte aus markenrecht vorzugehen dürfte in den seltensten Fällen ein erfolgreiches Unterfangen sein. Von solchen Markeninhabern abgemahnte Unternehmen sollten alle rechtlichen Möglichkeiten hiergegen prüfen und ggfs. solche Marken löschen lassen.
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