Erst vor kurzem hat der EuGH entschieden (wir berichteten), dass nur tierische Produkte als „Milch, Käse, Butter oder Joghurt“ bezeichnet werden dürfen. Eine Nutzung für rein pflanzliche Produkte sei unzulässig. Wie ist es aber bei der Bezeichnung „wie Frischkäse“ für einen veganen Brotaufstrich?
Auf Unterlassung verklagt wurde ein Unternehmen, das u.a. vegane Brotaufstriche in verschiedenen Geschmacksrichtungen vertreibt. Die Produkte wiesen auf ihren Seitenetiketten die Bezeichnung „Brotaufstrich auf Sojabasis“ und auf den Deckeln der Verpackung den Schriftzug „wie Frischkäse“ auf. Das Wort „wie“ war dabei in kleinerer Schrift gedruckt als das Wort „Frischkäse“. Zudem fanden sich auf dem Deckel die Angaben „ohne Milch“, „aus Soja“, „vegan“ und „lactosefrei“.
Der Kläger ist der Ansicht, dass die Verwendung des Wortes „Frischkäse“ für die veganen Produkte wettbewerbswidrig sei.
Die Entscheidung des Gerichts
Das LG Konstanz gab dem Kläger recht und verurteilte das Lebensmittelunternehmen mit Urteil vom 22.06.2017 – Az. 7 O 25/16 KfH.
Das Gericht bestätigte, dass die Bezeichnung „Käse“, in der EU grundsätzlich nur für Erzeugnisse verwendet werden dürfen, bei denen es sich um Milcherzeugnisse handele und folgt damit dem EuGH. Das Lebensmittelunternehmen verwendete den Begriff „Käse“ hier jedoch für vegane Lebensmittel. Dass die Produkte mit „Brotaufstrich auf Sojabasis“ und dem Zusatz „wie“ versehen sind, änderte nichts an dem Verstoß. Verbraucher könnten dennoch in die Irre geführt werden, wenn diese aufgrund der Aufmachung von einem Milchprodukt ausgehen.
Zudem dürfe bei Nicht-Milcherzeugnisse nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem Erzeugnis um ein Milcherzeugnis handele.
Fazit
Bei der Aufmachung von Lebensmittelprodukten ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns juristisch beraten.
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