Der BGH hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk dem EuGH Fragen zur Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling vorgelegt.
Moses Pelham und Kraftwerk streiten nun bereits seit mehr als einem Jahrzehnt um eine Tonsequenz aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ von Kraftwerk. Die Sequenz wurde in dem Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur gesampelt und in fortlaufender Wiederholung unterlegt.
Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht die Sache an den BGH zurückverwiesen. Es hat angenommen, die vorinstanzlichen Entscheidungen verletzten Moses Pelham & Co. in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der künstlerischen Betätigung (wir berichteten).
Vor dem BGH verfolgt Moses Pelham und seine Kollegen weiterhin die Abweisung der Klage von Kraftwerk.
EuGH hat über Zulässigkeit von Tonträger-Sampling zu entscheiden
Mit Beschluss vom 01.06.2017 – I ZR 115/16 (Pressemitteilung 86/2017) hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt.
Der EuGH hat nunmehr u.a. darüber zu entscheiden, ob Moses Pelham & Co. durch das Sampling der Tonsequenz in die Rechte von Kraftwerk als Tonträgerhersteller eigegriffen haben und ob dieser Eingriff ggf. durch nationale Regelungen – hier die freie Benutzung – gerechtfertigt ist.
Für den Fall, dass sich Moses Pelham nicht auf das Recht der freien Benutzung berufen könne, soll sich der EuGH dazu äußern, ob eine Rückgriff auf das Zitatrecht möglich ist.
Schließlich soll der EuGH dazu Stellung nehmen, in wie weit die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen sind.
Fazit
Auch nach über zehn Jahren ist der Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk noch immer nicht zu Ende. Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH das Tonträger-Sampling als Eingriff in die Rechte von Kraftwerk bewertet. In der Folge wäre zu klären, ob hierdurch ein eigenes Werk in freier Benutzung entstanden ist.
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