EuG:

Lacoste Krokodil vs. Kaiman

Das weltbekannte Lacoste Krokodil obsiegt in einem Markenrechtsstreit gegen den Kaiman eines polnischen Unternehmens. Das französische Label konnte sich trotz der schwachen bildlichen Ähnlichkeit der Zeichen mit Erfolg auf seine Bekanntheit berufen.

Lacoste Krokodil
close up of the mouth and teeth of a nile crocodile

Das polnische Unternehmen Mocek und Wenta meldete im Jahr 2007 beim HABM ein Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen an (u.a. Taschen, Bekleidungsstücke, Kissen für Tiere, Schuhe, Vermietung von Immobilien). Das Zeichen enthielt ein krokodilartiges Reptil, dessen Rumpf aus dem Schriftzug KAJMAN bestand. Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen und berief sich auf seine ältere Gemeinschaftsmarke – das bekannte Krokodil-Logo. Daraufhin lehnte das HABM die Eintragung des polnischen Zeichens für Lederwaren, Bekleidung und Schuhe ab. Die Klage von Mocek und Wenta vor dem Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidung des HABM war ohne Erfolg.

Entscheidung des Gerichts

Mit Urteil vom 30.09.2015 – T364/13 wies das EuG die Klage ab und bestätigte die Ablehnung der Eintragung der Marke von Mocek und Wenta.

Im Zuge der Prüfung, ob die Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Zeichen besteht, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen, da beide ein Reptil der Ordnung Krokodile abbilden und da die breite Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer Marke im Gedächtnis behalte. Den klanglichen Aspekt erachtete das Gericht für irrelevant, da die Marke von Lacoste, anders als die angemeldete Marke, keine Wortbestandteile enthalte. Schließlich bestätigte das Gericht, dass die beiden Zeichen eine zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit aufweisen, da die Bildbestandteile jedes dieser Zeichen begrifflich einem Reptil der Ordnung Krokodile entsprechen.

Trotz der geringen bildlichen und der durchschnittlichen begrifflichen Ähnlichkeit beider Zeichen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Verwechslungsgefahr jedenfalls für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe bestünde. Dies begründete das Gericht vor allem damit, dass die Marke Lacoste für Lederwaren (insbesondere Taschen), Bekleidungsstücke und Schuhe durch Benutzung erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt habe. Die breite Öffentlichkeit könne glauben, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könne die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden, da letztere in der breiten Öffentlichkeit bekannt sei.

Fazit

Die Bildmarke von Lacoste konnte sich im vorliegenden Rechtsstreit trotz der geringen Zeichenähnlichkeit nicht zuletzt aufgrund ihres nunmehr über 80-jährigen Bestehens und der entsprechenden Bekanntheit   durchsetzen. Ob die Grundsätze dieser Entscheidung auf vergleichbare Fälle bei weniger bekannten Marke Anwendung finden, ist eher fraglich.

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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