LG Köln:

Kachelmann erstreitet Rekord-Schmerzensgeld!

Jörg Kachelmann gegen den Herausgeber der Bildzeitung wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Berichterstattung zu dem 2011 durchgeführten Prozesses, bei dem dem Wettermoderator die Vergewaltigung einer Ex-Geliebten vorgeworfen wurde. Dieser Fall lag dem Landgericht Köln nun zur Entscheidung vor.

Thema (8)Der Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde im Jahre 2011 in einem in der Öffentlichkeit weit diskutiertem Prozess angeklagt, seine Ex-Geliebte vergewaltigt zu haben. Er wurde von diesem Vorwurf  freigesprochen.

Im Rahmen der Berichterstattung der Bildzeitung zu diesem Prozess, wurde der Wettermoderator in der Presse nach seiner Auffassung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht massiv verletzt. Kachelmann warf dem Axel Springer Verlag vor, in über 150 Artikeln eine von der Bild angeführte Hetzkampagne mit anderen Verlagen gegen ihn durchgeführt zu haben. Die Verdachtsberichterstattung sei dabei nicht mehr vom berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen. Vielmehr habe in der Presse eine Vorverurteilung seiner Person stattgefunden welche Ihn auch in Zukunft als frauenverachtender und gewaltbereiten Menschen stigmatisiere.

Entscheidung des Gerichts

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Landgericht Köln den Axel Springer Verlag verurteilt, EUR 635.000 an Jörg Kachelmann wegen der 38-fachen schweren Verletzung seines Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Bild-Berichterstattung zu seinem Vergewaltigungsprozess zu bezahlen.

Das Gericht führt dazu aus, Kachelmann sei durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden.

Fazit

Es handelt sich hier um die höchste in Deutschland in einem derartigen Fall jemals zugesprochene Schmerzensgeld-Summe. Der Axel Springer Verlag hält seine Verdachtsberichterstattung weiterhin für angemessen und hat bereits angekündigt, Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
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Gewerblicher Rechtsschutz
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