Was versteht man eigentlich unter einem „Outlet“ und welche Erwartungen hat der Verbraucher daran? Dieser Frage ging das Landgericht Stuttgart nach und schränkt die Verwendung des Begriffs für Onlineshops ein.
Ein Onlinehändler betreibt einen sogenannten Shoppingclub. Dort vertreibt der Onlinehändler neben Kleidung unter anderem auch Parfüms und Nagellack. In dem Shop gibt es eine Rubrik „Outlet“. Dort heißt es:
Kinderschuhe, Kinderkleidung & mehr – günstig kaufen im … Outlet Shop
Der Outlet Shop von l. ist neu, der Outlet Shop von … ist anders! Ähnlich wie bei einem Lagerverkauf oder Fabrikverkauf findet ihr in unserem Outlet jede Menge Restposten-Marken, End-of-Season Ware und Sonderkollektionen bekannter Marken zu unglaublich günstigen Preisen. Rabatte bis zu -80% gegenüber der UVP der Hersteller sind möglich – bei uns findet ihr etwas für die ganze Familie!
Outlet Preise von Anfang an – Babysachen & Co stark reduziert
Marken, Marken, Marken – so weit das Auge reicht!
Der größte Vorteil, wenn ihr bei uns im Outlet zuschlagt? Die Preise, so viel ist klar, Wer aber nicht auf billige Discounterqualität, sondern auf Markenqualität zu günstigen Preisen setzt, kommt an unserem Marken-Outlet nicht vorbei! Unsere Top-Marken, von denen wir immer wieder brandaktuelle Kollektionen im Outlet haben, sind unter anderem Vero Moda, Tom Tailor, s. Oliver, Belmondo, Marco Tozzi, Mexx oder die coolen Schuhe, Taschen und Schmuck von Jette Joop. Und das war erst der Damenmode und -schuhe Bereich! Wenn ihr für Eure Kinder oder Euer Baby auf der Jagd nach günstigen Marken Outlet Schnäppchen seid, werdet Ihr in unserem Shop mit 100%iger Sicherheit fündig: kennt Ihr zum Beispiel Lego Wear, die tolle, farbenfrohe Kinderkleidung für Jungen und Mädchen? Oder die süßen Kindersachen, von Felix der Hase. Auch bei Babykleidung kommt es auf die richtige Marke an: Sanetta ist richtig gute Markenqualität, die Ihr kaum woanders so günstig kaufen könnt. Genauso wie Käthe Kruse und weitere Top-Marken aus dem Kleinkinder- und Babybereich. Zum Beispiel Richter Kinderschuhe oder trendy Wickeltaschen.
Unser Versprechen: günstige Outlet Preise, schnelle Lieferung und Top-Service
Tatsächlich lagen die Preise bis zu 70% unter der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller.
Einem Hersteller von Parfüms und Nagellack die ebenfalls in dem Shop angeboten wurden hielt die Werbung mit „Outlet“ irreführend. Unter einem „Outlet“ verstehe man einen Lager-/Fabrikverkauf, also eine Verkaufsstelle, in der ein Hersteller seine eigenen Produkte, die im Übrigen auch im Groß- und Einzelhandel vertrieben würden, unter Ausschaltung des Einzelhandels direkt an Endabnehmer verkaufe. Durch Ausschaltung des Einzelhandels gehe der Kunde daher von einem Preisvorteil aus, der aus fehlenden Spannen für den Handel resultiere.
Entscheidung des LG Stuttgart zu „Outlet“
Das LG Stuttgart (Urteil vom 31.03.2015 – Az. 43 O 1/15 KfH) entschied zu Gunsten des Herstellers und verbot die Werbung unter der Rubrik „Outlet“.
Ein durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher verstehe die Bezeichnung „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs durch den Hersteller selbst, auch dann, wenn lediglich der Begriff „Outlet“ ohne Zusatz von „Factory“ verwendet werde. Für eine Irreführung sei dabei nicht erforderlich, dass alle Verbraucher die Bezeichnung „Outlet“ im Sinne der klassischen Bedeutung „Fabrikverkauf“ verstehen. Es reiche aus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher von dem klassischen Bedeutungsgehalt der Bezeichnung ausgehe.
Gerade weil mit dem Begriff „Outlet“ die positive Vorstellung eines preisgünstigen Direktverkaufs durch den Hersteiler verbunden sei, machten sich zwischenzeitlich Einzelhandelsunternehmen den Begriff „Outlet“ als werbewirksame Botschaft zu eigen, anstatt wie bisher Begriffe wie etwa „Sale“ oder „Rausverkauf“ zu verwenden. Durch die Verwendung des Begriffes „Outlet“ (auch ohne „Factory“) werde eine Beziehung zum Hersteller hergestellt, was aber tatsächlich aber nicht der Fall sei. Mit der Verwendung des Begriffs „Outlet“ hänge sich der Onlinehändler gerade an die besonders werbewirksame Vorstellung des Verbrauchers an, dass ein Hersteller etwas besonders günstig abgibt. Tatsächlich stammten die Waren aber nicht unmittelbar vom Hersteller, sondern von einem normalen, Restposten anbietenden Handelsunternehmen.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts deckt sich mit einer Entscheidung des BGH zum Begriff „Outlet„. Onlinehändler sollten daher äußerst vorsichtig mit der Verwendung des Begriffes „Outlet“ sein, wenn sie keine Abmahnung kassieren wollen.
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