Irreführende Werbung kann in anderen Länder teuer werden. So musste sich Anheuser-Busch InBev in den USA gegen eine Sammelklage verteidigen, weil Beck’s in den USA als deutsches Bier bezeichnet wurde. Nun gab es eine interessante Einigung für alle Beck’s Trinker in den USA.
Die 1873 gegründete und ursprünglich aus Bremen stammende Beck’s Brauerei wurde 2002 an die belgische Interbrew verkauft, welche dann mit der brasilianischen AmBev fusionierte und fortan InbEv hieß und mittlerweile mit Anheuser-Busch einen gemeinsamen Bierkonzern bildet. Im Jahre 2012 wurde die Produktion für Beck’s für den amerikanischen Markt nach St. Louis in den USA verlegt.
Gleichwohl stand auf der Verpackung weiterhin „German Quality beer“ (Deutsches Qualitätsbier) und „Originated in Bremen, Germany“ (stammt aus Bremen, Deutschland). Auch wurde mit dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 geworben. Zahlreiche Biertrinker in den USA fühlten sich hierdurch irregeführt, da sie dachten es handele sich um hochwertiges importiertes deutsches Bier und nicht um ein in Amerika gebrautes Bier.
Sammelklage
In Deutschland würde man im Fall einer irreführenden Werbung – und darum geht es hier – als Wettbewerber, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverein den Werbenden auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch nehmen.
In den USA führte die Werbung hingegen zu einer Sammelklage vor dem United States District Court for the Southern District of Florida, die nun zu einer interessanten Einigung führte.
Alle Kunden die Beck’s in den USA für private Zwecke seit 01.05.2011 gekauft haben, erhalten 10 Cents pro Flasche die Sie gekauft haben, bzw. 50 Cents für ein Six-Pack und $ 1,75 für ein 20er-Pack, maximal jedoch $50 pro Person. Um dies in Anspruch zu nehmen muss man Belege vorlegen, andernfalls gibt es maximal $12. Dies gilt auch wenn man bereits wusste, dass Beck’s nicht mehr in Deutschland produziert wurde.
Anheuser-Busch stimmte zudem zu, seine Werbung zu ändern und den 4 beteiligten Anwaltskanzleien der Sammelklage schlappe $ 3.5 Millionen zu erstatten.
Fazit
Jedem Kunden bis zu $50 zu erstatten ist bei ein paar Millionen Kunden die es in den USA sicherlich geben wird, keine Kleinigkeit, ebenso wie die zu erstattenden Anwaltskosten, die nach deutschen Maßstäben utopisch sind. Die Konsequenzen irreführender Werbung können im Ausland teurer werden als im Inland, wo Schadensersatzansprüche im Wettbewerbsrecht die krasse Ausnahme sind.
Dies ist übrigens nicht der erste Fall dieser Art für Anheuser-Busch InBev. Bereits im Vorjahr gab es einen ähnlichen Fall in Bezug auf Kirin Bier, welches den Eindruck erweckte aus Japan zu stammen. Na dann, Prost.
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