WIPO wächst weiter: Japan, USA und Kambodscha

Internationale Registrierungen von Designs und Marken über die WIPO sind in immer mehr Ländern möglich, was eine Ausweitung der eigenen Designs und Marken erleichtert.

WIPO Gebäude GenfDesigns

Zum 13. Mai 2015 sind Japan und die USA dem Haager Musterabkommen beigetreten, so dass für eine Anmeldung von Designs bzw. Geschmacksmustern über die WIPO nun auch in diese Länder möglich ist. In den USA, Japan und auch Südkorea finden allerdings stärkere inhaltliche Prüfungen statt, wohingegen in Deutschland und Europa nur formale Anforderungen an die Anmeldung von den Ämtern überprüft werden. Südkorea war bereits im Juli 2014 beigetreten. Auch sind Sammelanmeldungen, wie sie in Deutschland und der EU üblich sind, in den USA und Japan so wohl nicht möglich. Auch ist die jeweilige Schutzdauer unterschiedlich. Während in der EU für maximal 25 Jahre Schutz gewährt wird, sind dies in Japan und Südkorea maximal 20 und in den USA maximal nur 15 Jahre.

Marken

Im Markenbereich ist Kambodscha am 05. Juni 2015 dem Protokoll
zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Markenbeigetreten, so dass nun auch Marken in Kambodscha über die WIPO angemeldet werden können.

Über die WIPO können damit Designs bzw. Geschmacksmuster in insgesamt 64 Staaten/Territorien und Marken in insgesamt 95 Staaten/Territorien angemeldet werden.

Fazit

Sofern Sie Interesse an einer Anmeldung von Designs oder Marken in den entsprechenden Ländern haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

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