Nach Weihnachten ist Ostern wohl einer der am meisten zelebrierten Feiertage. Neben seiner christlichen Bedeutung erfreut er sich vor allem bei Kindern wegen dem Osterhasen, Ostereiern und aller möglicher Süßwaren großer Beliebtheit. So gibt es auch eine Vielzahl an Marken im Zusammenhang mit Ostern.
Das Markenanmeldungen wie „Frohe Ostern“ oder eine „Eine Tüte Ostern“ vom Markenamt als nicht eintragungsfähig beurteilt wurden überrascht nicht. Bei manch anderen Marken ist dies hingegen nicht so offensichtlich.
Der Goldhase
Der Goldhase der Firma Lindt & Sprüngli ist den meisten wohl bekannt. Um Nachahmer fernzuhalten, versuchte die Firma Lindt & Sprüngli die Form des Goldhasen als 3D Marke anzumelden.
Der EuGH versagte dem Goldhasen jedoch die Eintragung (Urteil vom 24.05.2012 – Az. C-98/11 P). Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem band und Glöckchen verfüge nciht über die erforderliche Unterscheidungskraft. Auch konnte der Goldhase den Nachweis für eine Unterscheidungskraft durch Benutzung im Sinne einer Verkehrsdurchsetzung nicht erbringen. Denn hierzu wäre eine Verkehrsdurchsetzung in der gesamten EU erforderlich gewesen und die hatte der Goldhase wohl nicht.
Auch wenn der Goldhase nun andere Konkurrenten neben sich dulden muss, gibt es andere Ostermarken die erfolgreich eingetragen wurden.
Die schönsten Marken zu Ostern
Hier ein paar aus unserer Sicht besonders schöne Exemplare mit Osterhase & Co.:
DPMA Reg. Nr. 3020110030340
Nizzaklassen: 16, 25, 35
DPMA Reg. Nr. 304286923
Nizzaklassen: 21, 30
US Reg. Nr. 73694736
Nizzaklassen: 28
US Reg. Nr. 85144553
Nizzaklassen: 30
US Reg. Nr. 73198051
Nizzaklassen: 30
DPMA Reg. Nr. 3020140028530
Nizzaklassen: 25, 28, 41
in diesem Sinne wünschen wir alle eine erfolgreiche Eiersuche und frohe Ostern!
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