Marken zur Weihnachtszeit

Die Weihnachtszeit ist nicht nur eine Zeit der Besinnlichkeit, sondern für viele auch eine Zeit des Konsums. Die Menschen stürmen die Läden und Weihnachtsmärkte und so ist es kaum verwunderlich, dass der ein oder andere versucht sich Weihnachten auch markenrechtlich einzuverleiben.

Neirfy / Shutterstock.com
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Weihnachtliche Marken anzumelden ist nicht immer ganz einfach, da vielfach absolute Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen.

Gescheiterte Markenanmeldungen

So wurde die Wortmarke „weihnachstplaner.de“ angemeldet für „Konzeption, Gestaltung und Produktion von Druckereierzeugnissen; Ideenfindung, Beschaffung und Veredelung von Präsenten/Werbeartikeln; Entwicklung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen“.  Das Bundespatentgericht (Beschluss vom 30.07.2013 – 27 W (pat) 50/13) sprach der Marke allerdings wenig überraschend jegliche Unterscheidungskraft ab.

Auch der Wortmarken „WEIHNACHTS-ZAUBER“ angemeldet für „Schokolade“ wurde der Schutz versagt (BPatGBeschluss vom 29.10.200925 W (pat) 72/09).

Ebenso erging es den Begriffen „Glüh-Heidelbeer“ und „Glühkirsch“ unter anderem angemeldet für „alkoholische Getränke“. Diese wurden ebenfalls als nicht schutzfähig, weil freihaltebedürftig beurteilt (BPatG, Beschluss vom 17.10.2012 – 26 W (pat) 68/11 und 26 W (pat) 69/11), was auf den Weihnachtsmärkten wohl für Erleichterung gesorgt haben dürfte.

Erfolgreiche Markenanmeldungen

Die Anmeldung der Wortmarke „Christkindl“ unter anderem angemeldet für „alkoholische Getränke“ war hingegen erfolgreich, da die Richter am Bundespatentgericht an dem bayerischen Begriff für das Christkind keine Schutzhindernisse erkennen konnten (Beschluss vom 06.12.200026 W (pat) 195/99).

Die Wortmarke „Budenzauber“ angemeldet unter anderem für „Stoffe, Textilien, Einzelhandel, Bauwesen“ schaffte hingegen die Eintragung (BPatG, Beschluss vom 08.08.201229 W (pat) 30/11), da die angemeldeten Waren nicht mit ausgelassenen Festen oder Jahrmärkten in Zusammenhang stünden.

Gratulieren kann man auch dem Inhaber der Wort-/Bildmarke „Erstes Deutsches Weihnachtsmuseum“  dessen Marke nach einer Entscheidung des BPatG (Beschluss vom 06.02.200232 W (pat) 47/01) unter anderem für „Papier und Papierwaren, Druckereierzeugnisse, Kunst- und Ziergegenstände aus Holz, Spiele, Spielzeug und Christbaumschmuck“ eingetragen wurde.

Die schönsten Marken zu Weihnachten

Hier noch ein paar besonders schöne Exemplare an Weihnachtsmarken die ebenfalls erfolgreich eingetragen wurden:

 

 

 

 

 

 

WIPO Reg. Nr. 837896
Nizzaklassen: 04, 11, 16, 28, 30, 32, 35

 

 

 

 

 

 

 

Polen Reg. Nr. Z.215441
Nizzaklassen: 30

 

 

 

 

 

 

 

Mexiko Reg. Nr. 1118701
Nizzaklassen: 41

 

 

 

 

 

 

WIPO Reg. Nr. 908347
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33

 

Wenn Sie auch eine Weihnachtsmarke oder eine andere Marke anmelden möchten oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung mit den Ämtern haben, helfen wir Ihnen gerne. Wir wünsche eine schöne Weihnachtszeit.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

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