Die Ausübung der Tätigkeit als Spielerberater/-vermittler eines Fußballspielers erfordert nach den bisher geltenden FIFA-Statuten den Abschluss einer theoretische Spielerberaterprüfung oder die Zulassung als Rechtsanwalt. Dies soll sich nun ändern.
Der Erhalt einer FIFA Zulassung als Spielerberater war bis jetzt ein aufwendiges Unterfangen, welches eine ganze Reihe von professionellen aber auch Laien davon abgehalten hat, sich im Namen eines Fußballers über dessen Transfer oder andere Belange mit dessen Verein zu verhandeln.
Die vom Deutschen Fußball Bund (DFB) durchgeführte Ausbildung und Stofffülle beinhaltet fast das gesamte Regelwerk der FIFA, des DFB und des Ligaverbandes.
Wie unter anderem das Internetportal Focus Online mit Verweis auf die Berichterstattung des Sportnachrichtendienstes „Sport Bild“ mitteilt, habe der Weltverband FIFA beschlossen, die Lizenz für die Spielervermittler bis spätestens April 2015 abzuschaffen.
Diese Entscheidung wird von der Vereinigung der Spielerberater in Deutschland (DFVV) kritisiert. Es sei unverantwortlich die durch die geltenden Vorschriften geschaffenen Mindeststandards abzuschaffen und es so zu ermöglichen, dass jeder Laie die Karriere eines Fußballspielers managen dürfe.
Fazit
Vor dem Hintergrund der durch die Spielerberater zu lösenden, immer komplexeren und internationaleren Sachverhalte, ist die Entscheidung der FIFA überraschend. Alleine die bei der Betreuung der Spieler anfallenden vertraglichen Belange wie z.B. Spielerverträge, Sponsoringverträge und Lizenzverträge erfordern eine spezialisierte Beratung. Bei der Auswahl seines Beraters sollte der Spieler daher darauf achten, dass dieser entsprechende Kenntnisse hat oder zumindest Kooperationen, z.B. mit spezialisierten Rechtsanwälten vorweisen kann.